Schritt für Schritt
Wichtig
Wird ein Storno durchgeführt, findet dieser in dem Monat statt, in welchem die Rechnung erstellt wurde. Wird dagegen die Funktion 'Gutschrift erzeugen anstatt stornieren' durchgeführt, findet die Gutschrift im laufendem Monat statt in welchem die Gutschrift erstellt wird.
Möchten Sie eine Gutschrift statt einem Storno aus einer bezahlten Rechnung erzeugen, gehen Sie wie folgt vor:
Folgende Einstellung muss VOR der eigentlichen Gutschrift gesetzt sein → Rechnung 2 (Filialverwaltung)
Schritt | Beschreibung | ||||||
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Entsprechenden Kunden öffnen. Rechnungsübersicht seiner Rechnungen aufrufen und Rechnung selektieren, so dass diese blau unterlegt ist . | |||||||
Per 'Stornieren/Gutschrift' bekommt die selektierte Rechnung den Status 'gutgeschrieben'. Zusätzlich wird eine negative Rechnung mit dem Status: Gutschrift angelegt. Ist der Rechnung schon eine Zahlung zugewiesen worden, müssen Sie noch im nächsten Schritt festlegen, was mit der Zahlung passieren soll:
Hinweis Gutschrift (Definition) - Eine Gutschrift ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die Korrektur einer Rechnung zu Gunsten des Leistungsempfängers etwa infolge einer Mängelrüge; der rechtlich korrekte Ausdruck hierfür ist allerdings Minderung nach § 441 Abs. 1 BGB. Weiterhin kann eine Abrechnungsgutschrift anstelle einer Rechnung zur Abrechnung einer Leistung verwendet werden. (Quelle: Wikipedia). |
Siehe auch ...
- Anzahlung stornieren | Arbeitsablauf
- Bezahlte Rechnung stornieren | Arbeitsablauf
- Gutschrift als Betrag | Arbeitsablauf, kein bestimmter Artikelbezug
- Offene Rechnung stornieren | Arbeitsablauf
- Rechnung gutschreiben statt stornieren | Arbeitsablauf
- Rechnung verrechnen | Arbeitsablauf
- Teilgutschrift bei einer bezahlten Rechnung | Arbeitsablauf
- Zahlung stornieren | Arbeitsablauf