Übersicht aller Arbeitsabläufe zum Thema 'Gutschriften & Stornos'.

Hinweis

Gutschrift (Definition) - Eine Gutschrift ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die Korrektur einer Rechnung zugunsten des Leistungsempfängers etwa infolge einer Mängelrüge; der rechtlich korrekte Ausdruck hierfür ist allerdings Minderung nach § 441 Abs. 1 BGB. Weiterhin kann eine Abrechnungsgutschrift anstelle einer Rechnung zur Abrechnung einer Leistung verwendet werden. (Quelle: Wikipedia).

Hinweis

Storno (Definition) - Stornierung (ital. stornare, abwenden) ist im Rechnungswesen und Bankwesen die Rückgängigmachung einer auf einem Konto vorgenommenen Buchung. (Quelle: Wikipedia).

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