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Schritt für Schritt


Wichtig

Wird ein Storno durchgeführt, findet dieser in dem Monat statt, in welchem die Rechnung erstellt wurde. Wird dagegen die Funktion 'Gutschrift erzeugen anstatt stornieren' durchgeführt, findet die Gutschrift im laufendem Monat statt in welchem die Gutschrift erstellt wird.

Möchten Sie eine Gutschrift statt einem Storno aus einer bezahlten Rechnung erzeugen, gehen Sie wie folgt vor:

Folgende Einstellung muss VOR der eigentlichen Gutschrift gesetzt sein → Rechnung 2 | Filialverwaltung

SchrittBeschreibung

Entsprechenden Kunden öffnen. Rechnungsübersicht seiner Rechnungen aufrufen und Rechnung selektieren, so dass diese blau unterlegt ist .

Per 'Stornieren/Gutschrift' bekommt die selektierte Rechnung den Status 'gutgeschrieben'. Zusätzlich wird eine negative Rechnung mit dem Status: Gutschrift angelegt. Ist der Rechnung schon eine Zahlung zugewiesen worden, müssen Sie noch im nächsten Schritt festlegen, was mit der Zahlung passieren soll:

  1. Im ersten Schritt legen Sie fest zu welchem Datum storniert werden soll und ob ein Stornobeleg für Ihre Unterlagen/Steuerberater ausgedruckt werden soll. Ferner haben Sie die Möglichkeit eine Bemerkung für die Gutschrift zu erfassen. Diese Bemerkung taucht in der Tabelle 'Rechnungen' als eigene Spalte auf, so dass hier der Grund für die Gutschrift ersichtlich ist.

  2. Im nächsten Schritt legen Sie fest, was mit einer eventuellen Zahlung passieren soll:


Beschreibung
Zahlungen nicht stornierenDie Zahlung wird dem Vorgang zugeordnet. Erstellen Sie ein neues Angebot aus diesem Vorgang heraus, wird diese (An-)Zahlung dem Angebot und somit der neuen Rechnung zugeführt. Wird ein neuer Vorgang gestartet und es ist noch eine Zahlung offen, fragt AMPAREX ob diese (An-)zahlung dem neuen Vorgang zugeführt werden soll.
Zahlungen stornierenWird dieser Punkt ausgewählt, wird der komplette Betrag storniert (entsprechend der Bezahlung - d. h. wurde die Rechnung per Überweisung bezahlt, muss der Betrag zurück überwiesen werden. Wurde der Betrag Bar bezahlt, muss der Betrag entsprechend Bar ausbezahlt werden. Die Buchung im Kassenbuch erfolgt automatisch.

Hinweis

Gutschrift (Definition) - Eine Gutschrift ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die Korrektur einer Rechnung zu Gunsten des Leistungsempfängers etwa infolge einer Mängelrüge; der rechtlich korrekte Ausdruck hierfür ist allerdings Minderung nach § 441 Abs. 1 BGB. Weiterhin kann eine Abrechnungsgutschrift anstelle einer Rechnung zur Abrechnung einer Leistung verwendet werden. (Quelle: Wikipedia).

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