Erklärung
Versorgung mit Hilfsmitteln
Versicherte haben nach § 33 SGB V Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln, soweit sie nicht nach § 34 SGB V ausgeschlossen sind. Unter Hilfsmitteln fallen Sehhilfen, Hörhilfen, Körperersatzstücke, orthopädische und andere Hilfsmittel, sowie notwendiges Zubehör.
In der Praxis zeigt der Akustiker bei der Kasse eine Versorgung an, indem er eine Versorgungsanzeige einreicht, die von der Kasse genehmigt werden muss.
Siehe auch ...
- Infos zu eKV und eVA | Arbeitsablauf, Abrechnung KT
- Einrichtung eKV und eVA | Arbeitsablauf, Abrechnung KT
- eVA einreichen | Arbeitsablauf, Abrechnung KT
- eKV einreichen | Arbeitsablauf, Abrechnung KT
- Status, Rückmeldung elektronische Einreichung | Arbeitsablauf
- Zusätzliche Meldung an den Mitarbeiter | Arbeitsablauf
- MIP Portal, Rückmeldung der elektronischen Einreichung über den Anbieter | Arbeitsablauf
- Eigenanteil vs. Mehrkosten = wirtschaftliche Aufzahlung