Schritt für Schritt
Beschreibung | |
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Hinweis Findet ein Wechsel von einem zum anderen Anbieter von Ihrer Seite aus statt, kann erst dann endgültig umgestellt werden, wenn von dem ersten Anbieter alle eKV's & eVA's bestätigt wurden. Möglicherweise gibt es schon einen Eintrag 'Abrechnung MIP' (6) mit einem MD5Key. Dieser darf nicht gelöscht oder geändert werden. Dieser Eintrag ist ausschließlich zur Abrechnung der Berufsgenossenschaften (BG's). Hinweis Haben Sie den genannten Eintrag, haben Sie NICHT automatisch einen Vertrag mit der MIP. Dieser muss für den eKV &eVA gesondert abgeschlossen werden. |
Siehe auch ...
- Infos zu eKV und eVA | Arbeitsablauf, Abrechnung KT
- Einrichtung eKV und eVA | Arbeitsablauf, Abrechnung KT
- eVA einreichen | Arbeitsablauf, Abrechnung KT
- eKV einreichen | Arbeitsablauf, Abrechnung KT
- Status, Rückmeldung elektronische Einreichung | Arbeitsablauf
- Zusätzliche Meldung an den Mitarbeiter | Arbeitsablauf
- MIP Portal, Rückmeldung der elektronischen Einreichung über den Anbieter | Arbeitsablauf
- Eigenanteil vs. Mehrkosten = wirtschaftliche Aufzahlung