Letzte Änderung: 31.07.2023 06:25
FAQ
Fragen und Antworten rund um das Thema 'Kassensicherungsverordnung' und die 'AMPAREX TSE-Einheit (USB Stick)'.
# | Frage | Antwort |
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01 | Ab wann ist die TSE-Einheit gültig? | Die TSE-Einheit ist mit der Auslieferung einsatzbereit. Die Protokollierung beginnt mit der ersten Bar-Buchung nach der Installation und Einrichtung der TSE-Einheit
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02 | Wie lange ist die TSE-Einheit gültig? | Die TSE-Einheit ist bis zum Ablaufdatum des darauf befindlichen Zertifikats gültig. Dieses Datum wird mit der Produktion der TSE-Einheit vom Hersteller festgelegt. Bei der Produktion der TSE-Einheiten wird vom Hersteller zusätzlich zur 5-jährigen Laufzeit noch ein Logistik-Zeitraum von mehreren Monaten berücksichtigt. D. h. wenn die TSE-Einheit in Ihrem AMPAREX aktiviert wird, ist diese mindestens 5 Jahre gültig (+ max. 6 Monate für Lager & Logistik). |
03 | Wie viele Transaktionen können auf die TSE-Einheit geschrieben werden? | Es können ca. 20 Mio. Transaktionen/Signaturen auf der TSE-Einheit gespeichert werden. Die TSE-USB-Einheit (nach BSI TR-03153) hat einen 8 GB Flash-Speicher und arbeitet mit einer 384-bit Verschlüsselung (mehr als vom BSI spezifiziert). |
04 | Was passiert in 5 Jahren mit der TSE-Einheit? | Wird die TSE-Einheit in 5 Jahren getauscht, ist diese an einem sichern Ort für eine eventuelle Finanzprüfung aufzubewahren. Die Datenaufbewahrung (bei unbestromter Lagerung) liegt bei 10 Jahren. |
05 | Ist die TSE-Einheit rechtskonform bzw. gibt es ein Zertifikat dafür? | Ja, die TSE-Einheit ist rechtskonform und hat im Rahmen des Zertifizierungsprozesses beim BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) am 20. Dezember 2019 die Freigabe erhalten.
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06 | Bekomme ich einen Hinweis, wenn die TSE-Einheit nicht mehr gültig ist? | Kurz vor Ablauf (60 Tage vorher) erhalten Sie eine Mitteilung von Ihrem AMPAREX, dass eine neue TSE-Einheit benötigt wird. Diese kann über den AMPAREX Webshop bestellt werden. Hinweis Eine Verlängerung des Zertifikats ist nicht möglich, d. h. der USB-Stick muss ausgetauscht und die Kasse bei der Finanzbehörde umgemeldet werden. |
07 | Ab wann ist eine TSE-Einheit zwingend notwendig? | Spätestens ab dem 01. Oktober 2020 muss eine TSE-Einheit bei AMPAREX bestellt bzw. in Ihrem AMPAREX vorhanden/aktiviert und in Verwendung sein. |
08 | Muss die TSE-Einheit bei der Finanzbehörde gemeldet werden? | Ja, jede TSE-Einheit muss aktiv vom Anwender bei der Finanzbehörde angemeldet werden. |
09 | Funktionieren auch TSE-Einheiten anderer Hersteller oder des gleichen Herstellers mit der Anwendungssoftware 'AMPAREX'? | Nein, nur die über AMPAREX gekauften und initialisierten TSE-Einheiten aus dem AMPAREX Webshop. |
10 | Wo werden die verschlüsselten Daten aus dem Barverkauf gespeichert? | Die Daten werden auf der TSE-Einheit und zusätzlich in Ihrer AMPAREX Datenbank als Backup gespeichert. |
11 | Muss die TSE-Einheit, bei einer eventuellen Finanzprüfung, gezogen werden? | Nein, in der Administration der Kasse können die Daten zur Prüfung exportiert werden
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12 | Werden (Windows)administrative Berechtigungen für die Installation der TSE-Einheit benötigt? | Nein, für die Standardinstallation werden keine erweiterten Rechte benötigt - nur wenn dem Stick ein 'fester' Laufwerksbuchstabe zugewiesen werden soll |
13 | Was muss ich bei einem Rechnertausch in Bezug auf die TSE-Einheit beachten? | Da die Barkasse bereits mit dem vorhandenen TSE-Stick verknüpft ist, muss lediglich am (neuen) Arbeitsplatz die TSE-Schnittstelle (KassensichV-Swissbit) neu eingerichtet werden. Bis der neue Computer eingerichtet ist, kann die TSE-Einheit an einem anderen Computer genutzt werden (nur nicht gleichzeitig/wechselnd!). |
14 | Kann ein Kassenschnitt auch ohne den Stick an einem anderen Arbeitsplatz durchgeführt werden? | Der Kassenschnitt kann nur dann an jedem Arbeitsplatz durchgeführt werden, wenn keine Differenzen ausgebucht werden und keine Barentnahme (Bank) durchgeführt wird. Die Ausbuchung von Differenzen und die Barentnahme (Bank) sind Transationen, die via TSE signiert werden müssen. |
15 | Kann die TSE-Einheit auch an weiteren Arbeitsplätzen verwendet werden? | Ja, die TSE-Einheit kann auf weiteren Arbeitsplätzen, auf denen Sie Bartransaktionen durchführen wollen, installiert werden. Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
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16 | Ab wann kann die AMPAREX TSE-Einheit bestellt und initialisiert werden? | Die TSE-Einheit kann im AMPAREX Webshop bestellt werden. Diese werden zeitnah ausgeliefert und können ab diesem Zeitpunkt in AMPAREX eingerichtet werden
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17 | Ist die Anschaffung der TSE-Einheit eine Einmal-Investition oder entstehen Folgekosten? | Die TSE-Einheit kann bis zum Ablaufdatum des Zertifikats (siehe oben 'Wie lange ist die TSE-Einheit gültig?') ohne weitere Folgekosten verwendet werden. Danach muss eine neue TSE über den AMPAREX Webshop bestellt werden. |
18 | Gibt es eine TSE-Einheit auch für Apple Rechner mit macOS? | Die Verwendung der 'fiskaly-Cloud-TSE'. Diese Lösung ist offiziell zertifiziert.
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19 | Was passiert mit den Bartransaktionen, wenn die TSE-Einheit nicht gesteckt ist oder fehlerhaft ist? | AMPAREX meldet dies bei jedem Barverkauf durch einen Dialog, bis eine neue TSE-Einheit initialisiert wurde. Der Barverkauf kann dennoch durchgeführt werden. Diese Bartransaktionen werden im Protokoll als fehlerhaft gekennzeichnet. |
20 | Die TSE-Einheit wird im Laufe des Tages warm, ist das normal? | Ja, da permanent auf die TSE-Einheit zugegriffen wird, kann die TSE-Einheit warm werden. |
21 | Warum gibt es im Protokoll zu jedem signierten Eintrag einen Startbeleg? | Laut der Spezifikation zur TSE muss zu jeder Bar-Transaktion der Beginn und der Abschluss der Transaktion signiert werden. Die Anforderung kommt vermutlich aus den Bereich der Gastronomie. |
22 | An welchen Arbeitsplätzen (USB-Stecker) kann die TSE-Einheit verwendet werden? | Die TSE-Einheit kann an allen Arbeitsplätzen verwendet werden, die einen USB-Anschluss vom Typ 'A' haben. |
23 | Ist der Anschluss der TSE-Einheit auch über einen USB- Hub möglich? | Nein, die TSE-Einheit muss direkt an den Computer eingesteckt werden. |
24 | Was passiert mit dem Barkassenbeleg bzw. wie lange muss dieser vom Kunden aufbewahrt werden? | Die Belegpflicht besagt, dass der Beleg/Bon von Ihnen an den Kunden ausgehändigt werden muss. |
25 | Welche Informationen sind auf dem QR-Code hinterlegt? | Auf dem QR-Code sind u. a. folgende Daten (verschlüsselt) hinterlegt:
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26 | Ist der Druck des QR-Codes auf einem Dokument zwingend erforderlich? | Nein, der QR-Code ist nicht zwingend notwendig, jedoch die TSE-Daten, die danach folgen (siehe oben). |
27 | An welchen Arbeitsplätzen kann eine Stornierung durchgeführt werden? | Ist die Barkasse mit einer TSE-Einheit verbunden, kann eine Stornierung mit 'Barauszahlung/EC-Gutschrift' nur an diesem Kassenarbeitsplatz durchgeführt werden. Allerdings kann eine Stornierung mit einer 'Rück-Überweisung' auch an anderen Arbeitsplätzen durchgeführt werden. |
28 | Laut BIHA soll ggf. ein Aufschub beim zuständigen Finanzamt beantragt werden - wird dies auch von AMPAREX empfohlen bzw. ist das nötig? | AMPAREX Kunden brauchen entgegen der 'BIHA Empfehlung' keine Verschiebung beantragen. Die TSE-Einheit kann verwendet werden und erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen. |
29 | Gibt es eine Online-Lösung statt dem USB-Stick? | Derzeit gibt es keine Onlinelösung. |
30 | Was ist, wenn meine TSE-Einheit vertauscht wurde? | Wurde die TSE-Einheit lediglich vertauscht, erkennt AMPAREX, dass nicht die ursprüngliche TSE-Einheit gesteckt ist und gibt eine entsprechende Meldung aus. Diese muss mit NEIN beantwortet werden und die eigentliche, für diesen Arbeitsplatz initialisiere TSE-Einheit, muss gesteckt werden. |
31 | Was ist, wenn meine TSE-Einheit abgelaufen ist? | Ist die TSE-Einheit abgelaufen, muss eine neue TSE-Einheit gekauft werden. AMPAREX erkennt die neue TSE-Einheit und gibt zwei Sicherheitsmeldungen aus. Beide Meldung müssen mit JA beantwortet werden, so dass die neue TSE-Einheit für die Kasse eingerichtet wird. |
32 | Was ist, wenn meine TSE-Einheit nicht erkannt wurde? | Die TSE-Einheit kann ggf. defekt sein. Prüfen Sie jedoch zuvor, ob im Modul 'Arbeitsplatz' im Bereich 'Schnittstellen' eine TSE-Schnittstelle eingerichtet wurde. |
33 | Was muss ich machen, wenn die TSE-Einheit defekt ist, gestohlen wurde oder verloren gegangen ist? | In diesem Fall bestätigen Sie jede Fehlermeldung bei jedem Bezahlvorgang mit OK. Kontaktieren Sie AMPAREX und bestellen eine Ersatz TSE-Einheit. Ist die Ersatz TSE-Einheit eingetroffen, richten Sie diese nach der Anleitung 'TSE ersetzen' ein. Damit werden alle Barzahlungsvorgänge im TSE-Protokoll weiter protokolliert, das bestehende Protokoll bleibt erhalten und der Ausfall kann gegenüber einer Finanzprüfung erklärt werden. |
34 | Muss man eine TSE-Einheit verwenden, wenn an der Kasse nur Kartenzahlungen (EC-Karte) zugelassen sind? | Ja, auch hier ist eine TSE notwendig. Der zugehörige Passus ist in 'AEAO § 146a AO 1.2.' zu finden: 'Dies gilt auch für vergleichbare elektronische, vor Ort genutzte Zahlungsformen (Elektronisches Geld wie z. B. Geldkarte 'EC-Karte' bzw. 'GIRO-Karte', virtuelle Konten oder Bonuspunktesysteme von Drittanbietern), sowie an Geldes statt angenommener Gutscheine, Guthabenkarten, Bons und dergleichen. Eine Aufbewahrungsmöglichkeit des verwalteten Bargeldbestandes (z. B. Kassenlade) ist nicht erforderlich'. |
35 | Wenn ich z. B. Batterien auf den Kunden 'Eigenbedarf' in der Kasse buche - geht das dann auch nur am Kassen PC? | Wenn die Batterien mit 0,00 EUR gebucht werden, dann ja. Hier empfehlen wir den Einsatz einer Eigenbedarfskarte. Diese kann für die Filiale oder für einen Mitarbeiter gelten (siehe auch → Kundenkarten (Einsatzmöglichkeiten). |
36 | Werden die Daten der TSE-Einheit automatisch per Buchhaltungsexport an das Steuerbüro übermittelt bzw. muss das überhaupt monatlich mit übermittelt werden bzw. braucht der Steuerberater diese Daten? | Nein, die Daten werden nicht automatisch exportiert. Diese Daten werden nur benötigt, wenn eine Finanzprüfung ansteht. Hier können die Daten dann als Datei exportiert und dem Finanzprüfer zur Verfügung gestellt werden. |
37 | Werden die Kassenbücher um die Belegnummer der TSE Transaktionsnummern erweitert? | Nein, dies ist nicht nötig. Zudem können über die Details einer TSE-Transaktion die Daten des Barverkaufs eingesehen werden. |
38 | Muss/kann der Kunde in seinem Jahresausdruck für Bar- bzw. Rechnungszahlungen die TSE-Transaktionen/ Protokollierungen nachweisen? | Nein, da ausschließlich die Bar-Transaktion protokolliert wird, wenn diese tatsächlich gebucht wird. |
39 | Ich verwende die Kasse nicht von AMPAREX. Benötige ich dennoch eine TSE-Einheit? | Wenn Sie NICHT mit der AMPAREX-Kasse Ihre Bartransaktionen buchen, auch keine Anzahlungen o. ä., dann benötigen Sie zum Betrieb der AMPAREX Anwendung keine TSE-Einheit. |
40 | Kann die TSE-Einheit z. B. durch 'BitLocker' verschlüsselt werden? | Nein, die (binären) Daten können auf der TSE-Einheit nicht verschlüsselt werden - ggf. werden die Daten dabei 'zerstört'. |
41 | Was muss ich beim Tausch der TSE-Einheit in 5 Jahren beachten? | In 5 Jahren bekommen Sie 60 Tage vor Ablauf der TSE-Einheit einen Hinweis, dass die TSE-Einheit getauscht werden muss. Bestellen Sie z. B. über den AMPAREX Webshop eine neue TSE-Einheit. Wird die neue TSE-Einheit geliefert, kann die TSE-Einheit getauscht werden. Zusätzlich muss die alte TSE-Einheit bei Ihrem Finanzamt abgemeldet und die neue TSE-Einheit angemeldet werden. |
42 | Was muss ich bei einem Mischbetrieb (Optik/Akustik) beachten? | Wenn Optik und Akustik unterschiedliche Firmen sind, müssen beide Barkassen jeweils ihre eigene TSE verwenden. Damit können beide Barkassen nicht auf der gleichen Hardware laufen. Sind Optik und Akustik die gleiche Firma, kann bei einem Mischbetrieb vor einem Barverkauf das Kassenkonto gewechselt werden. Sie benötigen dafür ebenfalls 2 Buchhaltungskassenkonten und jedes Konto muss mit der gleichen TSE-Einheit initialisiert worden sein. Beim Buchen muss beachtet werden, dass dies nur in 'einer' AMPAREX Instanz geht! |
43 | Sendet die TSE-Einheit selbständig Daten an das Finanzamt? | Nein, die TSE-Einheit sendet keine Daten. |
44 | Kann die TSE-Einheit auch für andere Datenspeicherungen verwendet werden? | Nein, diese sollte ausschließlich zur automatischen Speicherung des Datenprotokoll vorbehalten sein. |