Erklärung


Anteilige Kostenübernahme

Artikel, wie z. B. ein Blitzwecker, wird von Kassen anteilig bezahlt - Erklärung → 'Einen Wecker braucht man sowieso'. Im nachfolgendem Beispiel geht die Kasse von einem Preis für einen Wecker von 30,– EUR aus.

Preis für Wecker100,– EUR Dieser Wert steht im Feld 'Einzel' in der KA-Position.
Kostenübernahme der Kasse50,– EURWird als Preis im eVA/eKV übermittelt / Kasse überweist nur 45,– Euro
Eigenanteil Kunde30,– EURWird in der Kostenaufstellung hinterlegt, indem man in der KA-Position im Feld 'genehmigter VK' den Wert 80,– EUR (50,– EUR + 30,– EUR) einträgt.
Gesetzliche Zuzahlung Kunde5,– EUR Dieser Wert steht im Feld Zuzahlung in der KA-Position.
Mehrkosten Kunde (Eigenanteil in AMPAREX)20,– EUR Dieser Wert wird im Feld 1. Kostenträger in der KA-Position angezeigt.

Volle Kostenübernahme (Krankheit)

Bei Artikeln, wie z. B. Hörgeräten, die ein Kunde benötigt, da dieser eine 'Krankheit' hat, wird von den Kassen kein Eigenanteil vom Kunden verlangt.

Preis für Hörgerät600,– EUR
Kostenübernahme der Kasse600,– EURWird als Preis im eVA/eKV übermittelt
Eigenanteil Kunde0,– EURWird als Eigenanteil im eVA/eKV übermittelt
Mehrkosten Kunde (Eigenanteil in AMPAREX)0,– EUR
Gesetzliche Zuzahlung Kunde10,– EUR

Teilweise Kostenübernahme

Bei Kunden, die z. B. aus kosmetischen Gründen ein Hörgerät haben möchten, dass schöner aussieht allerdings 400,– EUR mehr kostet als die Kasse zahlt.

Preis für Hörgerät

1000,– EUR

Kostenübernahme der Kasse600,– EUR
Eigenanteil Kunde0,– EUR
Mehrkosten Kunde (Eigenanteil in AMPAREX)400,– EUR
Gesetzliche Zuzahlung Kunde10,– EUR

Volle Kostenübernahme (beruflich bedingt)

Bei berufstätigen Kunden gibt es Kunden, die z. B. ein Hörgerät für 1000,– EUR benötigen, da diese sonst nicht ihren Beruf ausüben können.

Preis für Hörgerät1000,– EUR
Kostenübernahme der Kasse1000,– EUR
Eigenanteil Kunde0,– EUR
Mehrkosten Kunde (Eigenanteil in AMPAREX)0,– EUR
Gesetzliche Zuzahlung Kunde10,– EUR

Übermittlung in eVA/eKV

  • Falls Mehrkosten mit im eKV übertragen werden sollen, wird prinzipiell je KA-Position der Gesamtpreis anstatt der Kostenübernahme übermittelt.
  • Es erfolgt keine Übermittlung der Mehrkosten. Der KT ermittelt diese, wenn notwendig, aus der Differenz zwischen übermittelten Preis und vertraglicher Kostenübernahme.
  • Es kann nur der Eigenanteil übermittelt werden, nicht jedoch die Mehrkosten!

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