Seit dem 23. August 2016 können, und ab spätestens 01. April 2017müssen in Österreich die elektronischen Aufzeichnungen der Barumsätze in der Kasse signiert und vor Manipulationen geschützt werden. Grundlage ist die Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) vom 11.12.2015. Bevor die Karte in der Barkasse allerdings eingesetzt werden kann, muss diese einmalig in der Administration der Kasse eingerichtet werden Registrierkassenkarte einrichten (Österreich).
Das Bundesministerium für Finanzen ist keine Bezugsquelle für Signaturkarten. Signaturkarten können über zugelassene Vertrauensdiensteanbieter und deren Registrierungsstellen bezogen werden. Registrierungsstellen können auch Kassenhändler sein. In Österreich sind derzeit folgende Unternehmen als Vertrauensdiensteanbieter zugelassen:
- A-Trust GmbH (Tel: +43 650/511 07 07)
- e-commerce monitoring GmbH (Tel: +43 1 53 20 944)
- PrimeSign GmbH (Tel: +43 316 25 830)
- A-Trust GmbH (Tel: +43 650/511 07 07)
Hinweis | ||
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Es werden alle Bar- und Kartenzahlungen in der Kasse signiert. Ausgenommen davon sind Bareinlage oder Barentnahmen im Reiter : 'Barentnahmen/Bareinzahlungen'. |
Siehe auch ...
... der Kassenbeleg mit QR-Code ausgedruckt und
Hinweis | ||
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Der Kunde ist dazu verpflichtet, diesen bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten mitzunehmen. |
... der Barverkauf in das entsprechende Kassenbuch geschrieben.
title | Hinweis |
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Wird der Barverkauf jetzt per Barzahlung abgeschlossen, fordert AMPAREX den Anwender auf die Karte zu stecken. Bricht der Anwender den Dialog ab, wird der Anwender durch einen weiteren Dialog darauf hingewiesen, dass das Lesen der Karte nicht erfolgreich war und ob der Anwender den Barverkauf trotzdem fortsetzen möchte. Hierbei wird ...:
... der Barverkauf mit dem Status: FEHLER in das Datenerfassungsprotokoll geschrieben und
... der Kassenbeleg mit QR-Code ausgedruckt und
Hinweis | ||
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Es können mehrere Barverkäufe ohne Karte durchgeführt werden. Sobald danach ein Barverkauf wieder mit der Registriekassenkarte durchgeführt wird, wird in das Datenerfassungsprotokoll ein Korrektursatz zu den Fehlerhaften Buchungen geschrieben. |
... der Barverkauf in das entsprechende Kassenbuch geschrieben.
Hinweis | ||
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Es können mehrere Barverkäufe ohne Karte durchgeführt werden. Sobald danach ein Barverkauf wieder mit der Registriekassenkarte durchgeführt wird, wird in das Datenerfassungsprotokoll ein Korrektursatz zu den Fehlerhaften Buchungen geschrieben. |