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Seit dem 23. August 2016 können, und ab spätestens 01. April 2017müssen in Österreich die elektronischen Aufzeichnungen der Barumsätze in der Kasse signiert und vor Manipulationen geschützt werden. Grundlage ist die Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) vom 11.12.2015. Bevor die Karte in der Barkasse allerdings eingesetzt werden kann, muss diese einmalig in der Administration (Info) der Kasse eingerichtet werden.

Das Bundesministerium für Finanzen ist keine Bezugsquelle für Signaturkarten. Signaturkarten können über zugelassene Vertrauensdiensteanbieter und deren Registrierungsstellen bezogen werden. Registrierungsstellen können auch Kassenhändler sein. In Österreich sind derzeit folgende Unternehmen als Vertrauensdiensteanbieter zugelassen:

Hinweis

Es werden alle Bar- und Kartenzahlungen in der Kasse signiert. Ausgenommen davon sind Bareinlage oder Barentnahmen im Reiter: Barentnahmen/Bareinzahlungen.

  • Barverkauf mit gesteckter gültigen Karte:
    • Für den Barverkauf ist es Ratsam die Registrierkassenkarte VOR dem eigentlichen Barverkauf zu stecken.
    • Wählen Sie den oder die Artikel welche Sie verkaufen möchten aus.
    • Wird der Barverkauf per Barzahlung abgeschlossen, wird ...:
      • ... der Barverkauf für das Datenerfassungsprotokoll (Info) signiert und
      • ... der Kassenbeleg mit QR-Code ausgedruckt und

        Hinweis

        Der Kunde ist dazu verpflichtet, diesen bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten mitzunehmen.

      • ... der Barverkauf in das entsprechende Kassenbuch geschrieben.

        Hinweis

        Wenn der vorangegangene Datensatz nicht korrekt signiert werden konnte (Status: FEHLER), so wird zusätzlich ein Korrekturprotokollsatz in das Datenerfassungsprotokoll geschrieben (Status: KORREKTUR). Ferner wird beim Monats- bzw. Jahreswechsel zusätzlich zum ersten Datensatz des Monats bzw. Jahres ein Protokolldatensatz gebucht (Status: MONAT bzw. JAHR).


  • Barverkauf ohne gesteckte (gültige) Karte:

    • Liegt die Karte (noch) nicht vor oder ist diese nicht lesbar/fehlerhaft ect. kann dennoch ein Barverkauf durchgeführt werden.

      • Wählen Sie den oder die Artikel welche Sie verkaufen möchten aus.

      • Wird der Barverkauf jetzt per Barzahlung abgeschlossen, fordert AMPAREX den Anwender auf die Karte zu stecken. Bricht der Anwender den Dialog ab, wird der Anwender durch einen weiteren Dialog darauf hingewiesen, dass das Lesen der Karte nicht erfolgreich war und ob der Anwender den Barverkauf trotzdem fortsetzen möchte. Hierbei wird ...:

        • ... der Barverkauf mit dem Status: FEHLER in das Datenerfassungsprotokoll (Info) geschrieben und

        • ... der Kassenbeleg mit QR-Code ausgedruckt und

          Hinweis

          Es können mehrere Barverkäufe ohne Karte durchgeführt werden. Sobald danach ein Barverkauf wieder mit der Registriekassenkarte durchgeführt wird, wird in das Datenerfassungsprotokoll ein Korrektursatz zu den Fehlerhaften Buchungen geschrieben.

        • ... der Barverkauf in das entsprechende Kassenbuch geschrieben.

          Hinweis

          Es können mehrere Barverkäufe ohne Karte durchgeführt werden. Sobald danach ein Barverkauf wieder mit der Registriekassenkarte durchgeführt wird, wird in das Datenerfassungsprotokoll ein Korrektursatz zu den Fehlerhaften Buchungen geschrieben.


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