Seit dem 23. August 2016 können, und ab spätestens 01. April 2017müssen in Österreich die elektronischen Aufzeichnungen der Barumsätze in der Kasse signiert und vor Manipulationen geschützt werden. Grundlage ist die Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) vom 11.12.2015. Bevor die Karte in der Barkasse allerdings eingesetzt werden kann, muss diese einmalig in der Administration der Kasse eingerichtet werden Registrierkassenkarte einrichten (Österreich).

Das Bundesministerium für Finanzen ist keine Bezugsquelle für Signaturkarten. Signaturkarten können über zugelassene Vertrauensdiensteanbieter und deren Registrierungsstellen bezogen werden. Registrierungsstellen können auch Kassenhändler sein. In Österreich sind derzeit folgende Unternehmen als Vertrauensdiensteanbieter zugelassen:

Hinweis

Es werden alle Bar- und Kartenzahlungen in der Kasse signiert. Ausgenommen davon sind Bareinlage oder Barentnahmen im Reiter 'Barentnahmen/Bareinzahlungen'.


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