Schritt für Schritt



Beschreibung

(01) In AMPAREX gibt es einen Reparaturpauschalenanforderungs-Wizard. D. h. ein Dialog führt Sie durch alle erforderlichen Schritten der Anforderung. Legen Sie den neuen Kunden mit seiner Krankenkasse an oder öffnen Sie diesen, wenn dieser schon angelegt wurde

Wichtig

Beim Kunden muss ein gültiger Kostenträger eingetragen sein. Dieser wird, wenn Sie den Kunden mit seiner Krankenkassenkarte angelegt haben, automatisch eingetragen.

Wichtig

Falls der Kunde zum Zeitpunkt der Versorgung noch ein Kind war, wird keine Rechnung für den Fremdakustiker erzeugt. Bei Kinderversorgungen wird die Reparaturpauschale jedes Jahr neu bei dem Kostenträger angefordert und nicht zwischen den Akustikern abgerechnet.

(02) Wechseln Sie beim Kunden in das Untermenü 'Hörsysteme'.

(03) In der oberen Symbolleiste wählen Sie über 'Mehr → Fremdgerät anlegen' aus.

(04) Im ersten Schritt erfassen Sie die Gerätedaten inkl. des Versorgungsdatums. Dieses Feld MUSS für eine korrekte Berechnung der Pauschale ausgefüllt werden - ggf. erfragen Sie dieses beim Fremdakustiker oder beim Kostenträger.

(05) Mit den Pfeilen können Sie die Werte z. B. von der rechten Seite auf die andere Seite bei einer binauralen Versorgung übertragen.

(06) Haben Sie alle Daten erfasst, klicken Sie auf 'Weiter'.

(07) Im zweiten Schritt wählen Sie den Fremdakustiker aus. Wird dieser nicht gefunden, kann der neue Akustiker in den Feldern darunter angelegt werden

Wichtig

Um das doppelte Anlegen eines Fremdakustikers zu vermeiden, sollten Sie diesen auch über die Lupe suchen.

(08) Klicken Sie auf 'Weiter', wenn Sie einen Fremdakustiker ausgewählt oder angelegt haben. Hat der Fremdakustiker mehrere Filialen, kann im Feld dahinter eine entsprechende Adresse gewählt werden.

(09) Aufgrund des beim Kunden eingetragenen Kostenträgers und dem Versorgungsdatum aus der ersten Seite, berechnet AMPAREX die anzufordernde Pauschale in Bezug auf das Anlagedatum des Kunden.

(10) Klicken Sie auf 'Fertigstellen'. AMPAREX erstellt automatisch die Übernahmeerklärung inkl. der Rechnung an den Fremdakustiker und trägt die Reparaturpauschale automatisch an dem zuvor erfassten Hörsystem(en) ein.

Hinweis

Der Wechsel eines 'vdek-Kunden' muss dem bisherigen Hörgeräteakustiker mitgeteilt werden, damit dieser keine 'Folge-Reparaturpauschale' mehr beantragt. In diesem Fall wird ein 'Informationsdokument' ausgedruckt, wenn keine Rechnung erstellt wird.

Siehe auch ...