Schritt für Schritt


Kann eine Reparaturpauschalenanforderung bei einem Fremdakustiker nicht durchgeführt werden (z. B. wenn dieser insolvent ist), gehen Sie wie folgt dabei vor:

In AMPAREX gibt es einen Reparaturpauschalenanforderungs-Wizard. D. h. ein Fenster führt Sie durch alle erforderlichen Schritten der Anforderung. Der Unterschied liegt im Schritt 2 - hier wird nicht ein Fremdakustiker, sondern der Kostenträger ausgewählt, von dem Sie die Pauschale anfordern möchten.

SchrittBeschreibung

Legen Sie den neuen Kunden mit seiner Krankenkasse an oder öffnen Sie diesen, wenn dieser schon angelegt wurde.

Wechseln Sie beim Kunden in das Untermenü 'Hörsysteme'.

In der oberen Symbolleiste wählen Sie über 'Mehr → Fremdgerät anlegen' aus.

Im ersten Schritt erfassen Sie die Gerätedaten inkl. des Versorgungsdatums. Dieses Feld MUSS für eine korrekte Berechnung der Pauschale ausgefüllt werden - ggf. erfragen Sie dieses beim Fremdakustiker oder beim Kostenträger.

Mit den Pfeilen können Sie die Werte z. B. von der rechten Seite auf die andere Seite bei einer binauralen Versorgung übertragen.

Haben Sie alle Daten erfasst, klicken Sie auf 'Weiter'.

Im zweiten Schritt suchen und wählen Sie den richtigen Kostenträger aus - ggf. über die IK Nummer suchen. Klicken Sie auf 'Weiter', wenn Sie einen Kostenträger ausgewählt haben.

Aufgrund des beim Kunden eingetragenen Kostenträgers und dem Versorgungsdatum aus der ersten Seite berechnet AMPAREX die anzufordernde Pauschale in Bezug auf das Anlagedatum des Kunden.

Klicken Sie auf 'Fertigstellen'. AMPAREX erstellt automatisch die Übernahmeerklärung inkl. der Rechnung an den Kostenträger und trägt die Reparaturpauschale automatisch an den zuvor erfassten Hörsystem(en) ein.

Die Abrechnung erfolgt jetzt wie eine Kostenaufstellung über das Modul 'Abrechnung Kostenträger' per Einzel- oder Sammelrechnung.

Siehe auch ...


  • Keine Stichwörter