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Schritt für Schritt


Wichtig

Wird ein Storno durchgeführt, findet dieser in dem Monat statt, in welchem die Rechnung erstellt wurde. Wird dagegen die Funktion: Gutschrift statt Storno durchgeführt, findet die Gutschrift im laufendem Monat statt in welchem die Gutschrift erstellt wird.

Möchten Sie eine Gutschrift statt einem Storno aus einer bezahlten Rechnung erzeugen, gehen Sie wie folgt vor:

Wichtig

Folgende Einstellung muss VOR der eigentlichen Gutschrift gesetzt sein: Filialverwaltung >> Filialkettenverwaltung >> Rechnung 2 >> Gutschrift erzeugen statt stornieren.

  1. Entsprechenden Kunden öffnen.

  2. Rechnungsübersicht seiner Rechnungen aufrufen und Rechnung selektieren, so dass diese blau unterlegt ist.

  3. Per: Gutschrift bekommt die selektierte Rechnung den Status: gutgeschrieben. Zusätzlich wird eine negative Rechnung mit dem Status: Gutschrift angelegt. Ist der Rechnung schon eine Zahlung zugewiesen worden, müssen Sie noch festlegen, was mit der Zahlung passieren soll:

      1. Zahlungen nicht stornieren - Die Zahlung wird dem Vorgang zugeordnet. Erstellen Sie ein neues Angebot aus diesem Vorgang heraus, wird diese (An-)Zahlung dem Angebot und somit der neuen Rechnung zugeführt. Wird ein neuer Vorgang gestartet und es ist noch eine Zahlung offen, fragt AMPAREX ob diese (An-)zahlung dem neuen Vorgang zugeführt werden soll.
      2. Zahlungen stornieren - Wird dieser Punkt ausgewählt, wird der komplette Betrag storniert (entsprechend der Bezahlung - d. h. wurde die Rechnung per Überweisung bezahlt, muss der Betrag zurück überwiesen werden. Wurde der Betrag Bar bezahlt, muss der Betrag entsprechend Bar ausbezahlt werden. Die Buchung im Kassenbuch erfolgt automatisch.
      3. Bemerkung intern - Möglichkeit eine Bemerkung für die Gutschrift zu erfassen. Diese Bemerkung taucht in der Tabelle: Rechnungen als eigene Spalte auf, so dass hier der Grund für die Gutschrift ersichtlich ist.
      4. Abschließend legen Sie noch fest, ob die Gutschrift für Ihre Unterlagen/Steuerberater ausgedruckt werden soll.

Hinweis

Gutschrift (Definition) - Eine Gutschrift ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die Korrektur einer Rechnung zu Gunsten des Leistungsempfängers etwa infolge einer Mängelrüge; der rechtlich korrekte Ausdruck hierfür ist allerdings Minderung nach § 441 Abs. 1 BGB. Weiterhin kann eine Abrechnungsgutschrift anstelle einer Rechnung zur Abrechnung einer Leistung verwendet werden. (Quelle: Wikipedia).

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