Schritt für Schritt
Seit dem 01.03.2012 gibt es Festbeträge für WHO4 Fälle (an Taubheit grenzende Versicherte).
Hinweis
Ob es ein WHO4 Fall ist, richtet sich nach der Schwerhörigkeit des Kunden. Das bessere Ohr muss an das an Taubheit grenzende erfüllen.