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Schritt für Schritt


Seit dem 01.03.2012 gibt es Festbeträge für WHO4 Fälle (an Taubheit grenzende Versicherte).

Hinweis: Ob es ein WHO4 Fall ist, richtet sich nach der Schwerhörigkeit des Kunden. Das bessere Ohr muss an das an Taubheit grenzende erfüllen.

1.Rufen Sie Ihren Kunden auf oder legen diesen ggf. über die Krankenkassenkarte an.

2.Starten Sie einen neuen Vorgang zur Hörgeräteversorgung.

3.Im Vorgangskopf gibt es eine neue Schaltfläche mit der Besonderheit, dass die Versorgung ausgewählt werden kann. Diese steht Standardmäßig auf "Standard". Über die Schaltfläche: Standard in den Kopfdaten wählen Sie den Punkt >> WHO4 aus.

4.Die Vorgangsschritte reduzieren sich, denn die Einreichung von Vertragsdokumenten ist hierbei nicht mehr nötig

5.Tragen Sie die Probegeräte des Kunden ein und erstellen ein neues Angebot.

Hinweis: Verfahren Sie weiter wie in den Umsetzungshinweisen der BIHA vom 27.02.2012 beschrieben, eine Reparaturpauschale gibt es Standardmäßig nicht.

Nachfolgend beschrieben können sich daraus verschiedene Fälle ergeben:

Versorgung zum neuen Festbetrag WHO 4 ist nicht möglich:

1.Ändern Sie die Art der Kostenübernahme im Angebot auf prozentual 100% (die Kostenübernahme wird automatisch angepasst).

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