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Schritt für Schritt


Bei einer vorzeitigen Neuversorgung müssen die Vorgaben der einzelnen Kostenträger berücksichtigt werden wann und ob der Kunde ein neues Hörsystem bekommen kann. Gründe für eine vorzeitige Neuversorgung könnten sein (die genauen Vorgaben müssen ggf. bei dem Kostenträger erfragt werden):

1.Verlust des Hörsystems

2.Beschädigung des Hörsystems durch äußere Einwirkung, so dass eine Reparatur unwirtschaftlich ist

Wichtig: Eine vorzeitige Neuversorgung muss beim jeweiligen Kostenträger genehmigt werden. Hierbei sind die derzeitigen gültigen Vertragsrichtlinien zu beachten (Muster 15 bzw. die Rückseite von Muster 15, Genehmigung bei einer vorzeitigen Wiederversorgung, Grund für eine vorzeitige Wiederversorgung, Einzureichende Unterlagen bei einer vorzeitigen Wiederversorgung, Einzureichende Unterlagen bei der Abrechnung, Besonderheiten bei einem WHO4 Fall).

Soll Ihr Kunde durch eine vorzeitige Neuversorgung ein neues Hörgeräte bekommen, gehen Sie dabei wie folgt vor:

1.Öffnen Sie den Kunden.

2.Erstellen Sie einen neuen Vorgang: HG Versorgung.

3.Wählen Sie im Vorgangskopf im Feld: Folge >> Vorzeitige Neuvers. aus.

4.Füllen Sie die Kopfdaten wie gewohnt aus und erstellen Sie die einzelnen Vorgangsschritte nach den Vorgaben des Kostenträgers.

5.Erstellen Sie wie gewohnt ein neues Hörgeräte Angebot.

6.Fügen Sie die Artikelposition: Rückvergütung Reparaturpauschale in das Angebot ein - ggf. ein weiteres mal bei zwei Hörsystemen.

7.Die Menge entspricht der Anzahl der Jahren welche Sie an den Kostenträger zurückführen müssen bzw. um welchen Betrag sich die Reparaturpauschale reduziert. Beachten Sie dabei die derzeit gültigen Verträge.

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