Schritt für Schritt


Bei einer vorzeitigen Neuversorgung müssen die Vorgaben der einzelnen Kostenträger berücksichtigt werden wann und ob der Kunde ein neues Hörsystem bekommen kann. Die genauen Vorgaben müssen ggf. bei dem Kostenträger erfragt werden. Gründe für eine vorzeitige Neuversorgung könnten sein:

  • Verlust des Hörsystems
  • Beschädigung des Hörsystems durch äußere Einwirkung, so dass eine Reparatur unwirtschaftlich ist

Wichtig

Eine vorzeitige Neuversorgung muss beim jeweiligen Kostenträger genehmigt werden. Hierbei sind die derzeitigen gültigen Vertragsrichtlinien zu beachten (Muster 15 bzw. die Rückseite von Muster 15, Genehmigung bei einer vorzeitigen Wiederversorgung, Grund für eine vorzeitige Wiederversorgung, Einzureichende Unterlagen bei einer vorzeitigen Wiederversorgung, Einzureichende Unterlagen bei der Abrechnung, Besonderheiten bei einem WHO4 Fall).

Hinweis

Die Auswahlmöglichkeit im Vorgang 'vorzeitige Neuversorgung Verlust' und 'vorzeitige Neuversorgung < 6 Monate', wird für alle deutschen GKV-Kostenträger ermöglicht. Damit kann eine vorzeitige Neuversorgung innerhalb 6 Monaten über die Vertragspreisliste abgebildet werden.


Soll Ihr Kunde durch eine vorzeitige Neuversorgung ein neues Hörgeräte bekommen, gehen Sie dabei wie folgt vor:


Beschreibung

(a) Öffnen Sie den Kunden (1) und erstellen Sie einen neuen Vorgang 'HG Versorgung' (2).

(b) Wählen Sie im Vorgangskopf im Feld 'Folge' (3) → 'Vorzeitige Neuvers.' aus.

(c) Füllen Sie die Kopfdaten (4) wie gewohnt aus und erstellen Sie die einzelnen Vorgangsschritte (5) nach den Vorgaben des Kostenträgers.

(d) Fügen Sie die entsprechenden Hörsysteme (6) ein.

(e) Erstellen Sie wie gewohnt ein neues Hörgeräte Angebot (7) aus diesem Vorgang.

(f) Fügen Sie die Artikelposition 'Rückvergütung Reparaturpauschale' (1) in das Angebot ein - ggf. ein weiteres mal bei zwei Hörsystemen (2).

(h) Die Menge (3) dazu entspricht der Anzahl der Jahren welche Sie an den Kostenträger zurückführen müssen bzw. um welchen Betrag sich die Reparaturpauschale reduziert.

(i) Beachten Sie dabei die derzeit gültigen Verträge.

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