Schritt für Schritt


Ist die Reparaturpauschale am Hörgerät abgelaufen, darf der Akustiker nachfolgend 2x im Jahr, lt. AOK Vertrag, bestimmte Positionen (siehe AOK Vertrag) pauschal abrechnen und teilweise dem Kunden die Differenz in Rechnung stellen.

Hinweis

Das AMPAREX System erkennt dabei nicht, ob bzw. wie oft mit der Kasse abgerechnet worden ist. Dies sollte auch eher die Ausnahme sein. Sie müssen also selber kontrollieren ob Sie im laufenden Jahr über die Kasse abrechnen dürfen.

Um die Abrechnungspauschale mit dem Kostenträger abzurechnen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:


Beschreibung

(a) Es müssen die relevanten Vertragsvorgaben eingehalten werden (was darf abgerechnet und berechnet werden - siehe dazu den aktuellen Vertrag).

(b) Am Hörsystem muss die Reparaturpauschale ausgelaufen sein. Dies sieht man am schnellsten, wenn man beim Kunden (1) in der Kundenmaske in die Hörsysteme (2) wechselt und dort auf den Reiter 'Reparaturpauschale' (3) klickt.

(c) Im Artikelkatalog (1) muss der Artikel 'Abrechnungsposition für Reparaturen am Hörgerät' mit der Positionsnummer 13.99.99.9000, Artikel-Typ 'Reparatur', vorhanden sein.

(d) Ferner sollte dieser Artikel mit der Eigenschaft 'Eigenanteilsfrei' (2) versehen sein

Die Rechnungsstellung erfolgt wie nachfolgend beschrieben:


Beschreibung

(a) Erstellen Sie beim Kunden über die Vorgänge einen Reparaturvorgang.

(b) Über diesen Vorgang legen Sie ein neues Angebot aus diesem Vorgang an.

(c) Wählen Sie dazu das zu reparierende Hörsystem aus und klicken danach auf die Schaltfläche 'Neues Angebot'.

(d) Fügen Sie dem Angebot den Artikel 'Abrechnungsposition für Reparaturen am Hörgerät' (1) und dann die relevanten Reparaturartikel (2) ein.

(e) Die Preise für die Reparaturartikel werden dabei für den Kostenträger in Klammern (3) auf (0,00) Euro gesetzt da Sie eine derzeitige Pauschale von 85,- EUR erhalten. Der Betrag vor der Klammer entspricht der regulären Kostenübernahme. Für den Kunden wird dadurch der eigentliche Eigenanteil auf der Rechnung ausgewiesen (4).

(f) Für den Kostenträger werden alle Reparaturpositionen übertragen mit dem Wert (0,00 EUR) plus der Position 'Abrechnungsposition für Reparaturen am Hörgerät'. Über diesen erhalten Sie dann die derzeitigen 85,- EUR als Pauschale.

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