Schritt für Schritt
Möchten Sie eine Gutschrift erstellen ohne bestimmten Artikelbezug, demnach auf eine Rechnung nachträglich einen Betrag gutschreiben, gehen Sie wie folgt vor:
Beschreibung | |
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Hinweis
Gutschrift (Definition) - Eine Gutschrift ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die Korrektur einer Rechnung zu Gunsten des Leistungsempfängers etwa infolge einer Mängelrüge; der rechtlich korrekte Ausdruck hierfür ist allerdings Minderung nach § 441 Abs. 1 BGB. Weiterhin kann eine Abrechnungsgutschrift anstelle einer Rechnung zur Abrechnung einer Leistung verwendet werden. (Quelle: Wikipedia).