Schritt für Schritt
Angebot >> KV mit Genehmigung >> KT-Sammelrechnung ... mit Genehmigung
Erstellen eines Kundenangebotes, den daraus zu erstellenden Kostenvoranschlag an den Kostenträger einreichen und nach dessen Genehmigung die Erstellung einer Sammelrechnung an den Kostenträger:
- Vorgang/Angebot
Über einen Vorgang am Kunden wird ein Angebot erstellt und abgeschlossen. - Vormerken für SR
Im Angebotsabschlussdialog zur Rechnung wird für den Kostenvoranschlag die Option "Für Sammelrechnung vormerken" aktiviert und der Status des Kostenvoranschlages auf "Zugestellt" gesetzt. - Kostenvoranschlag
Der Kostenvoranschlag wird bei dem Kostenträger eingereicht und dessen Genehmigung abgewartet. - Genehmigung
Der genehmigte Kostenvoranschlag wird unter "Abrechnung Kostenträger" im Dialog "Krankenkassen Kostenvoranschläge" markiert (eventuell zusammen mit weiteren Kostenvoranschlägen) und per Genehmigt/ Rechnung weiterbearbeitet. - Sammelrechnung
Im Dialog "Sammelrechnung" wird per "Neu" das erzeugen neuer Sammelrechnungen angestoßen. Aus der Menge der genehmigten und für eine Sammelrechnung vorgemerkten Kostenvoranschläge wird hierbei je Abrechnungs-IK eine Sammelrechnung generiert. Dies kann durchaus dazu führen, dass (scheinbar) für einen Kostenträger zwei Rechnungen erzeugt werden. Die in der Sammelrechnung enthaltenen Kostenvoranschläge erhalten den Status "In Sammelrechnung".- SR löschen
Bis zu diesem Zeitpunkt kann die Sammelrechnung bei Bedarf gelöscht werden. Alle enthaltenen Kostenvoranschläge werden auf den Status Genehmigt zurück gesetzt. - SR erstellen
Die erstellte Sammelrechnung wird über Abschließen mit einer gültigen Rechnungsnummer versehen und auf Wunsch gedruckt, um sie beim Abrechnungszentrum einzureichen. - SR Bezahlung
Nachdem die Sammelrechnung vom Kostenträger beglichen wurde, kann diese in der jeweiligen Detailansicht der Sammelrechnung mit der Schaltfläche rechts neben dem Eingabefeld auf Bezahlt gesetzt werden. Wurde die Buchhaltung aktiviert, steht Ihnen diese Funktion nicht zur Verfügung und der entsprechende Zahlungseingang muss dort ausgeführt werden.
- SR löschen