Schritt für Schritt


Kinder vor dem vollendeten 18 Lebensjahr sind von der gesetzlichen Zuzahlung grundsätzlich befreit. Ab dem 18. Geburtstag wird die Zuzahlung erhoben.

Auch sind Patienten manchmal im alten Jahr befreit, im neuen Jahr aber (noch) nicht. Hier muss eine teilweise Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung verwendet werden.

Für die Zuzahlung der Rezeptgebühr (10,- EUR) ist immer der Termin der 1. Behandlung relevant. Für die 10 % Zuzahlung muss jeder Termin einzeln berücksichtigt werden.

Hat ein Patient während der Behandlung (nach dem 1. Termin, aber vor dem letzten Termin des Rezeptes) seinen 18. Geburtstag, so ist er von der Rezeptgebühr befreit. Er war ja am Termin der 1. Behandlung noch keine 18. Außerdem ist er für alle Termine vor seinem 18. Geburtstag befreit. Zu zahlen sind also die 10 % auf die Termine ab dem 18. Geburtstag.

In AMPAREX wählt man als Zuzahlungsbefreiung 'teilweise (ohne 10 EUR für Verordnung)' aus und gibt dahinter die Anzahl Termine vor dem Geburtstag an. Die Berechnung der Zuzahlung berücksichtigt dann nur die verbleibenden Termine.

Gleiches gilt bei Befreiung im alten Jahr. Liegt der erste Termin im alten (befreiten) Jahr, entfällt die Rezeptgebühr. Man wählt teilweise (ohne 10,- EUR für Verordnung) und gibt dahinter die Anzahl der (befreiten) Behandlungen im alten Jahr an.

Seit Version 'LTS-2021.4' erfolgt die Zuordnung der Befreiung zu den einzelnen Positionen der Verordnung anhand der Leistungsnachweise. Hierbei werden die ersten 'x' Leistungsnachweise berücksichtigt und es wird für jede Position ermittelt, wie oft diese in diesen Leistungsnachweisen berücksichtigt wurden. 

Tritt während der Behandlungsperiode eine neue Preisliste (mit abweichenden Preisen) in Kraft, werden die Positionen aufgeteilt und mit einem Start- und End-Datum versehen. Nur Positionen, deren 'Start-/Ende-Datum' die ersten 'x' Leistungsnachweise referenziert, werden für die Zuzahlungsbefreiung berücksichtigt.

Enthält das Angebot mehrere Primärartikel (z. B. KG und MT), so werden nur diejenigen berücksichtigt, die in den ersten 'x' Leistungsnachweisen enthalten sind.