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Beim Verkauf eines Zahlungsgutscheins gelten wie beim Rabattgutschein die Buchungsregeln 'Ertrag durch Artikel'. Bei der Einlösung bzw. Zahlung mit einem Zahlungsgutschein gibt es allerdings einen Typ von Buchungsregeln 'Gutscheineinlösung':
An der Regel kann ggf. eine Steuer hinterlegt werden, je nach Typ von Gutschein (Sach-/Wertgutschein). Zusätzlich gibt es für alle Kunden eine Standardregel 'Gutscheineinlösung'. In der Regel verbucht man den Verkauf des Gutscheins auf das gleiche Konto wie die Einlöse.
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