Ab 01. Januar 2017 müssen in Österreich die elektronischen Aufzeichnungen der Barumsätze signiert werden. Grundlage ist die Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) vom 11.12.2015. Bevor die Karte in der Barkasse allerdings eingesetzt werden kann, muss diese einmalig eingerichtet werden.
Hinweis | ||
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Falls noch kein Kartenleser eingerichtet wurde, richten Sie einen Kartenleser ein → Kartenleser 2700 und 4701/4700 | Installation und verbinden diesen mit Ihrem Computer. Sollten Sie einen Kartenleser der Fa. GEMALTO verwenden, laden Sie sich den Originaltreiber herunter → GEMALTO Treiber. |
Beschreibung | |||||||||||
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