Validierung |
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Die Leistung muss der Verordnung entsprechen. | Der Leistungsnachweis darf nur Artikel enthalten, die in der Kalkulation enthalten sind. |
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Mehrere Leistungsnachweise dürfen nicht am selben Tag vorliegen. | Enthält ein Rezept zwei Leistungen (KG + Fango), können diese auf zwei Termine am gleichen selben Tag aufgeteilt werden. |
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Die Behandlung darf nicht vor der Verordnung begonnen werden. | Die Leistungsnachweise dürfen nicht vor dem Verordnungsdatum liegen. |
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Die Behandlung muss bei einer GKV innerhalb von 14 Tagen begonnen werden, wenn das Rezept vor dem 01.10.2020 ausgestellt wurde, danach innerhalb von 28 Tage. | Der erste Leistungsnachweis muss innerhalb von 14 Tagen nach der Verordnung liegen. | Vor dem 01.10.2020 Ist auf dem Rezept ein Datum für 'Spätester Behandlungsbeginn' eingetragen, muss die Behandlung bis zu diese diesem Datum begonnen werden. Dies ist meist länger als 14 Tage nach der Verschreibung, um dem Therapeuten mehr Zeit zu geben. Ab 01.10.2020 Ist auf dem Rezept ein 'Dringlicher Behandlungsbedarf' eingetragen, muss die Behandlung innerhalb von 14 Tagen begonnen werden. |
Die Behandlung darf bei GKV nicht länger als 14 Tage unterbrochen werden. Vom 01.10.2020 bis 31.1203.2020 2021 gilt eine die Coronaregel: Keine Prüfung auf maximale Unterbrechung - Maximale Unterbrechung nur Info (gelb)
| Zwei Leistungsnachweise dürfen nicht mehr als 14 Tage auseinander liegen. | In begründeten Ausnahmefällen (im 2. Leistungsnachweis ist eine Begründung eingetragen) darf bis zu 28 Tagen unterbrochen werden. |
Die verschriebene Behandlungszahl pro Woche ist verpflichtend für GKV. | Es dürfen nicht mehr oder weniger Leistungsnachweise in einer Kalenderwoche liegen als die verschriebene Anzahl pro Woche. | z. B. die Anzahl pro Woche 1-2 bedeutet mindestens einmal, maximal 2 mal Mal pro Woche. Die Prüfung des Wochenminimums kann per Filialkettenoption unterbunden werden. |
Bei einem Minimum pro Woche von 2 dürfen bei GKV nicht mehr als 5 Arbeitstage zwischen den Behandlungen liegen. | Zwei Leistungsnachweise dürfen nicht mehr als 5 Arbeitstage auseinander liegen (bei Minimum 2 pro Woche). | Die Prüfung kann per Filialkettenoption ausgeschaltet werden. |
Leistungsnachweise dürfen nicht in der Zukunft liegen.Leistungsnachweise dürfen nicht später als ein Jahr nach dem Ausstellungsdatum liegen | Gilt nur für 'wahrgenommene' Leistungsnachweise, nicht für 'geplante'. |
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GKV erwartet Abschluss innerhalb von 12 Wochen. | Leistungsnachweise für GKV Rezepte dürfen nicht mehr als 12 Wochen nach der ersten Behandlung liegen. Allerdings kann durch Angabe einer Begründung dies verlängert werden. |
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