Schritt für Schritt
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Wird ein Storno durchgeführt, findet dieser in dem Monat statt, in welchem die Rechnung erstellt wurde. Wird dagegen die Funktion: Gutschrift statt Storno durchgeführt, findet die Gutschrift im laufendem Monat statt in welchem die Gutschrift erstellt wird. |
Möchten Sie eine Gutschrift statt einem Storno aus einer bezahlten Rechnung erzeugen, gehen Sie wie folgt vor:
Warnung | ||
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Folgende Einstellung muss VOR der eigentlichen Gutschrift gesetzt sein: Filialverwaltung >> Filialkettenverwaltung >> Rechnung 2 >> Gutschrift erzeugen statt stornieren. |
Entsprechenden Kunden öffnen.
Rechnungsübersicht seiner Rechnungen aufrufen und Rechnung selektieren, so dass diese blau unterlegt ist.
Per: Gutschrift bekommt die selektierte Rechnung den Status: gutgeschrieben. Zusätzlich wird eine negative Rechnung mit dem Status: Gutschrift angelegt. Ist der Rechnung schon eine Zahlung zugewiesen worden, müssen Sie noch festlegen, was mit der Zahlung passieren soll:
- Zahlungen nicht stornieren - Die Zahlung wird dem Vorgang zugeordnet. Erstellen Sie ein neues Angebot aus diesem Vorgang heraus, wird diese (An-)Zahlung dem Angebot und somit der neuen Rechnung zugeführt. Wird ein neuer Vorgang gestartet und es ist noch eine Zahlung offen, fragt AMPAREX ob diese (An-)zahlung dem neuen Vorgang zugeführt werden soll.
- Zahlungen stornieren - Wird dieser Punkt ausgewählt, wird der komplette Betrag storniert (entsprechend der Bezahlung - d. h. wurde die Rechnung per Überweisung bezahlt, muss der Betrag zurück überwiesen werden. Wurde der Betrag Bar bezahlt, muss der Betrag entsprechend Bar ausbezahlt werden. Die Buchung im Kassenbuch erfolgt automatisch.
- Bemerkung intern - Möglichkeit eine Bemerkung für die Gutschrift zu erfassen. Diese Bemerkung taucht in der Tabelle: Rechnungen als eigene Spalte auf, so dass hier der Grund für die Gutschrift ersichtlich ist.
- Abschließend legen Sie noch fest, ob die Gutschrift für Ihre Unterlagen/Steuerberater ausgedruckt werden soll.
Hinweis | ||
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Gutschrift (Definition) - Eine Gutschrift ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die Korrektur einer Rechnung zu Gunsten des Leistungsempfängers etwa infolge einer Mängelrüge; der rechtlich korrekte Ausdruck hierfür ist allerdings Minderung nach § 441 Abs. 1 BGB. Weiterhin kann eine Abrechnungsgutschrift anstelle einer Rechnung zur Abrechnung einer Leistung verwendet werden. (Quelle: Wikipedia). |