Letzte Änderung: 03.11.2022 14:14
Eine ausführliche Anleitung finden Sie im AMPAREX Online-Handbuch unter >> Dokumentation >> Filialverwaltung >> Arbeitsabläufe >> AMPAREX TSE-Einheit Ersteinrichtung | Arbeitsablauf.
Schritt 1: Stecken der AMPAREX-TSE-Einheit
- Stecken Sie die TSE-Einheit in einen freien USB-Anschluss Ihres Kassenarbeitsplatzes.
- Falls sich ein Fenster mit dem Laufwerksinhalt öffnet, kann dieses sofort wieder geschlossen werden.
Verwenden Sie dabei möglichst einen USB-Anschluss direkt an Ihrem Computer (kein USB-Hub). Beachten Sie, dass die TSE-Einheit ständig mit dem Computer verbunden bleiben muss.
Schritt 2: Anlegen der Schnittstelle
- Wechseln Sie in das AMPAREX Modul 'Arbeitsplatz'. Hier öffnen Sie die 'Schnittstellen' und wechseln vom Reiter 'Übersicht' in den Reiter 'Schnittstellen'.
- Klicken Sie auf 'Neu' und tippen 'kassensichv', um nach der Schnittstelle 'KassenSichV-Swissbit' zu suchen. Wählen Sie diese aus und klicken abschließend auf 'OK'. Die TSE-Einheit wird von AMPAREX automatisch erkannt und ein Laufwerksbuchstabe wird angezeigt.
- Speichern Sie die Schnittstelle und starten Sie AMPAREX neu, um die TSE-Komponente vollständig zu laden.
Schritt 3: TSE-Einheit 'initialisieren'
Die Kasse muss nun einmalig zur Verwendung der TSE-Einheit eingerichtet werden.
- Öffnen Sie das Modul 'Kasse' und wechseln dort in die 'Administration'.
- Klicken Sie auf die Schaltfläche 'Konfiguration' und starten Sie die Initialisierung über die Schaltfläche 'Jetzt initialisieren'. Damit wird eine eindeutige 'Kassenidentifikationsnummer' (Seriennummer der Barkasse) generiert.
- Klicken sie auf die Schaltfläche >> 'Test', um den Zugriff auf die TSE-Einheit und die TSE-spezifischen Platzhalter in Dokumentvorlagen zu prüfen.
Schließen Sie das Kassenmodul und öffnen Sie es erneut. Die TSE ist nun einsatzbereit.
Schritt 4: Registrierung der Kassen-/TSE-Einheit bei der Finanzbehörde
Eine elektronische Registrierung der Kassen-TSE-Einheit ist seitens der Finanzbehörde derzeit noch nicht möglich. Wir informieren Sie, sobald dazu eine Regelung bekannt wird.