Übersicht aller Arbeitsabläufe zum Thema 'Gutschriften & Stornos'.
Hinweis
Gutschrift (Definition) - Eine Gutschrift ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die Korrektur einer Rechnung zu Gunsten des Leistungsempfängers etwa infolge einer Mängelrüge; der rechtlich korrekte Ausdruck hierfür ist allerdings Minderung nach § 441 Abs. 1 BGB. Weiterhin kann eine Abrechnungsgutschrift anstelle einer Rechnung zur Abrechnung einer Leistung verwendet werden. (Quelle: Wikipedia).
Hinweis
Storno (Definition) - Stornierung (ital. stornare, abwenden) ist im Rechnungswesen und Bankwesen die Rückgängigmachung einer auf einem Konto vorgenommenen Buchung. (Quelle: Wikipedia).
Die Startseite Gutschriften & Stornos konnte nicht in Bereich Handbuch gefunden werden.