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Elektronische Einreichung einer Versorgungsanzeige bzw. eines Kostenvoranschlages.

Für die eigentliche Einreichung müssen in der Filiale in den Abrechnungseinstellungen die Zugangsdaten Ihres gewählten Dienstleisters eingetragen werden. Hierbei wird EINER der genannten Dienste eingerichtet. Nach der Einrichtung müssen die Daten einmal im Unternehmen initialisiert werden (dies kann einige Minuten dauern).

Falls noch nicht eingerichtet, legen Sie einen neuen Eintrag an. Geben Sie in den entsprechenden Feldern die nachfolgenden Daten ein.

Einstellungen über eKV egeko (D)


Abrechnungstyp

eKV egeko (Deutschland)

Neu

Erstellt eine neue Schnittstelle.

Abrechnungstyp

Wählen Sie als erstes aus der Liste den Eintrag: eKV egeko. Dieser ist gültig für den eKV und die eVA.

KT Typ

Wählen Sie hier den Eintrag: GKV aus.

Suchschlüssel

Wählen Sie hier den Eintrag: Egeko-eKV aus.

Abrechnungsnummer

Tragen Sie in diesem Feld Ihre IK-Nummer ein.

Abrechnungszentrum

Lassen Sie dieses Feld frei. Dieses wird für den eKV nicht benötigt.

Benutzer

Tragen Sie in diesem Feld Ihre IK-Nummer ein.

Passwort

Ihr persönliches Passwort erhalten Sie von der opdata.com GmbH.

Software-Key

Dieser wird automatisch von AMPAREX eingetragen.

Initialisieren

Abschließend klicken Sie 1x auf den Button Initialisieren (pro Unternehmen nur 1x bei der Ersteinrichtung dieser Schnittstelle nötig). Hier werden die entsprechenden Daten zu den Kostenträgern in AMPAREX hinterlegt. Kommen Kassen dazu oder ändert sich etwas bei den Kostenträgern, erfolgt ein Update über Nacht in AMPAREX automatisch (Standardvoreinstellung).

Arzt

Tragen Sie am Arzt die entsprechenden Nummern ein (siehe unten). Ohne diese Nummern am Arzt kann ein eKV oder eine eVA nicht eingereicht werden - dies wird mit einer entsprechenden Fehlermeldung angezeigt.

IK.-Nummer, Artznummer, Betriebsstättennr.

Vor der elektronischen Einreichung müssen am Arzt die Arztnummer sowie die Betriebsstättennummer eingetragen werden. Kontrollieren bzw. ergänzen sie diese. Die Daten selber entnehmen Sie der Verordnung bzw. müssen beim jeweiligen Arzt erfragt werden.

Siehe auch ...


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