Ein Gutschein kann wie folgt eingelöst werden:
Hinweis
Ein Gutschein ist ein Dokument, das einen Anspruch auf eine Leistung repräsentiert bzw. dokumentiert. Jeder Gutschein ist eine Urkunde. Gutscheine können rechtlich als Wertpapier oder als Beweisurkunde interpretiert werden.
- Gutschein: Soll ein Gutschein eingelöst werden, muss der Kunde in der Kasse ausgewählt werden und über die Schaltfläche: Gutschein der Gutschein aufgerufen werden. Hierbei werden alle dem Kunden zugeordnete Gutscheine zur Einlösung angeboten bzw. kann eine Gutscheinnummer zur Einlösung eingegeben werden.
- Kundenkarte: Alternativ wird der Barverkauf getätigt (Artikelpositionen eingefügt) und dann die Gutscheinkarte (Chipkarte) in den Kartenleser gesteckt. Hierbei wird sofort der noch gültige Gutscheinbetrag für den aktuellen Barverkauf abgezogen.
- Rechnung: Wird eine Rechnung über die Kasse BAR beglichen, kann ggf. ein vorhandener Gutschein dazu ausgewählt werden.