War Ihre eingereichte Sammelrechnung nicht korrekt, so kürzt der Kostenträger im Normalfall einseitig den Rechnungsbetrag, d.h. sie erhalten weniger Geld überwiesen. Bei 'normalen' Debitoren würden Sie jetzt eine Gutschrift über den gekürzten Betrag ausstellen und übersenden. Die Kostenträger können aber solche Gutschriften nicht verarbeiten. Für die Kostenträger ist der Abrechnungsvorfall mit der Kürzung abgeschlossen.Wie geht man in AMPAREX damit um?
In AMPAREX gibt es die Möglichkeit Sammelrechnungen nachträglich zu korrigieren. Das Ziel ist, alle vom Kostenträger durchgeführten Korrekturen in der Sammelrechnung so nachzustellen, dass diese am Ende den Rechnungsbetrag ausweist, der auch überwiesen wurde. Dabei gibt es im Wesentlichen 2 Ausprägungen:
- eine Kostenaufstellung wird komplett gestrichen (z.B. weil Dokumente fehlen oder Formalitäten nicht eingehalten wurden)
In diesem Fall entfernen Sie auch die gesamte Kostenaufstellung aus der Sammelrechnung. Damit wird Sie frei zu einer erneuten Einreichnung. - Es werden nur einzelne Positionen in der Kostenaufstellung korrigiert (z.B. gesetzliche Zuzahlung nicht korrekt)
Dann bleibt die Kostenaufstellung weiter in der Sammelrechnung enthalten, und es werden nur die bemängelten Positionen korrigiert.
Gehen Sie so vor: