Letzte Änderung: 09.06.2023 14:43

Eine ausführliche Anleitung finden Sie im AMPAREX Online-Handbuch unter >> Dokumentation >> Filialverwaltung >> Arbeitsabläufe >> AMPAREX TSE-Einheit Ersteinrichtung | Arbeitsablauf.

Schritt 1: Stecken der AMPAREX-TSE-Einheit

  • Stecken Sie die TSE-Einheit in einen freien USB-Anschluss Ihres Kassenarbeitsplatzes.
  • Falls sich ein Fenster mit dem Laufwerksinhalt öffnet, kann dieses sofort wieder geschlossen werden.

Verwenden Sie dabei möglichst einen USB-Anschluss direkt an Ihrem Computer (kein USB-Hub). Beachten Sie, dass die TSE-Einheit ständig mit dem Computer verbunden bleiben muss.

Schritt 2: Anlegen der Schnittstelle

  • Wechseln Sie in das AMPAREX Modul 'Arbeitsplatz'. Hier öffnen Sie die 'Schnittstellen' und wechseln vom Reiter 'Übersicht' in den Reiter 'Schnittstellen'.
  • Klicken Sie auf 'Neu' und tippen 'kassensichv', um nach der Schnittstelle 'KassenSichV-Swissbit' zu suchen. Wählen Sie diese aus und klicken abschließend auf 'OK'. Die TSE-Einheit wird von AMPAREX automatisch erkannt und ein Laufwerksbuchstabe wird angezeigt.
  • Speichern Sie die Schnittstelle und starten Sie AMPAREX neu, um die TSE-Komponente vollständig zu laden.

Schritt 3: TSE-Einheit 'initialisieren'

Die Kasse muss nun einmalig zur Verwendung der TSE-Einheit eingerichtet werden.

  • Öffnen Sie das Modul 'Kasse' und wechseln dort in die 'Administration'.
  • Klicken Sie auf die Schaltfläche 'Konfiguration' und starten Sie die Initialisierung über die Schaltfläche 'Jetzt initialisieren'. Damit wird eine eindeutige 'Kassenidentifikationsnummer' (Seriennummer der Barkasse) generiert.
  • Klicken Sie auf die Schaltfläche >> 'Test', um den Zugriff auf die TSE-Einheit und die TSE-spezifischen Platzhalter in Dokumentvorlagen zu prüfen.
Schließen Sie das Kassenmodul und öffnen Sie es erneut. Die TSE ist jetzt einsatzbereit.

Schritt 4: Registrierung der Kassen-/TSE-Einheit bei der Finanzbehörde

Eine elektronische Registrierung der Kassen-TSE-Einheit ist seitens der Finanzbehörde derzeit noch nicht möglich. Wir informieren Sie, sobald dazu eine Regelung bekannt wird.

Siehe auch