Vorwort


Jeder Kaufmann ist gemäß '§ 240 HGB' und '§§ 140, 141 AO' im Rahmen der ordnungsmäßigen Buchführung zur Inventur verpflichtet, und zwar dann, wenn er ein Unternehmen gegründet oder übernimmt, wenn er es schließt, sowie zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres.


Beschreibung
Notwendigkeit

Es ist gesetzlich festgelegt, dass bilanzierungspflichtige Kaufleute und Unternehmen einmal im Jahr eine Inventur durchführen müssen.

Pünktlichkeit

Die Inventur muss innerhalb eines bestimmten Zeitraums durchgeführt werden, in den meisten Fällen zum Bilanzstichtag.

Vollständigkeit

Es gilt, sämtliche Bestände mit ihrem korrekten Wert in die Inventur mit aufzunehmen. Jeder Artikel, der einen Warenwert von 60,– € übersteigt, muss einzeln erfasst werden.

Wirtschaftlichkeit

Wenn in manchen Situationen die genaue Mengenerfassung eines bestimmten Guts nicht zumutbar ist, darf man diesen schätzen.

Exaktheit

Es ist die exakte Menge, der Wert und eine konkrete Beschreibung jedes Artikels zu erfassen bzw. aufzulisten. D. h. sie müssen die einzelnen Bestände klar bezeichnen, sodass diese auch nachträglich zugeordnet werden können.

Nachprüfbarkeit

Die Inventarliste muss so übersichtlich gestaltet sein, dass auch fachkundige Dritte die Inhalte überprüfen können.

Auf was soll geachtet werden?

Achtung

In jedem Fall muss darauf geachtet werden, dass am oder um den '31.12.' eine Inventur erstellt wird, da nur dadurch garantiert wird, dass die Inventur den Bestand des Lagers zum '31.12.' erfasst. Es kann z. B. nicht nachträglich am '14. Januar' der Lagerbestand rückwirkend zum '31.12.' ermittelt werden. Es empfiehlt sich immer, die Zählstände unmittelbar nach dem Zählen direkt in der geöffneten Inventur einzugeben. Zusätzlich darf eine Inventur immer erst dann abgeschlossen werden, wenn man sich wirklich sicher ist, dass keine Änderungen mehr vorgenommen werden sollen. Ist eine Inventur erst einmal abgeschlossen, gibt es keine Möglichkeit mehr im Nachhinein noch etwas zu ändern. Bei der Inventur vor dem Stichtag muss die erste Inventur (Zählinventur) abgeschlossen werden, BEVOR man die zweite Inventur (für das Finanzamt) erstellt, da erst beim Abschließen der Zählinventur das Lager korrigiert wird.

ArtBeschreibung

Stichtagsinventur:

Eine Jahresinventur ist grundsätzlich in Deutschland zum Stichtag '31.12.' vorgeschrieben. Das Durchführen der Inventur (Zählen) muss jedoch nicht zwingend an diesem Tag erfolgen. Es liegt im Ermessen des Betriebes, ob sie die Inventur lieber vor oder nach dem Stichtag durchführen möchten. AMPAREX unterstützt die offene Inventur, d. h. es kann während des laufenden Betriebes eine Inventur durchgeführt werden. Folgende Punkte sind jedoch zu beachten:
  • Inventur vor dem Stichtag
'31.12.' - Wird die Inventur vor dem Stichtag '31.12.' durchgeführt, müssen immer zwei Inventuren erstellt werden. Die erste Inventur (Zählinventur) wird erstellt, wenn das Lager gezählt werden soll. Während der Durchführung dieser Inventur werden die Zählstände unmittelbar nach dem Erfassen in der Oberfläche eingetragen. Wenn alle Zählstände erfasst sind, kann die Inventur abgeschlossen werden. Beim Abschließen der ersten Inventur werden die Bestände im Lager entsprechend korrigiert. Die zweite Inventur (für das Finanzamt) wird am '31.12.' oder am '01.01.' erstellt. Bei dieser Inventur wird nicht erneut gezählt. Wir gehen davon aus, dass sich zwischen der ersten und der zweiten Inventur keine ungewollten Differenzen mehr im Lager ergeben haben. Diese Inventur bleibt so lange offen, bis alle Inventurwerte korrekt eingegeben wurden. In der Regel pflegen die Anwender in dieser Zeit Einkaufspreis in den Stammdaten bzw. Eingangsrechnungen nach. Diese zweite Inventur kann ebenfalls zum Abwerten von seriennummer-verwalteten Artikeln genutzt werden. Erst wenn alle Inventurwerte korrekt gepflegt sind, wird diese Inventur abgeschlossen, ausgedruckt und dem Finanzamt übergeben.
  • Inventur nach dem Stichtag
'31.12.' - Bei der Inventur nach dem Stichtag '31.12.' muss darauf geachtet werden, dass selbst wenn die Inventur nicht an diesem Tag durchgeführt wird, trotzdem am '31.12.' bzw. am '01.01.' eine Inventur erstellt wird. In dieser Inventur werden sowohl die Zählstände erfasst, als auch die Inventurwerte festgelegt. Die Inventur kann auch über einen längeren Zeitraum geöffnet bleiben. Sämtliche Abweichungen, die sich im Laufe der Inventur ergeben, werden immer korrekt auf den Stichtag zurückberechnet.

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Masken


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