Schritt für Schritt


Umsetzung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung bei Einzelkostenvoranschlägen

Hintergrund ist die Anpassung verschiedener 'AOK Versorgungsverträge' an die seit dem 01.01.2017 geänderte Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV). Nach dieser übernimmt der Hörakustiker die Aufgaben aus der 'MPBetreibV' für den jeweiligen Kostenträger im Rahmen der vertraglich geregelten Versorgung.

Damit die Hörakustiker bei nicht vertraglich geregelten Versorgungen mittels Einzelkostenvoranschlag (z. B. Lichtsignalanlage, FM-Anlage, Tinnitusversorgung) von den Kostenträgern keine Einzelverträge erhalten, hat die Bundesinnung mit den AOK‘en für diese Fälle ein einheitliches Formular abgestimmt.

Das Formular wird per Kostenträgerabgleich (siehe auch → Kassenabgleich | Wartung) als Dokumentvorlage (signierbar) ‚AOK Erklärung zu § 127 Abs. 3 SGB V‘ in die Stammdaten eingefügt und gleichzeitig als Vertragsdokument mit allen aktuell geltenden AOK Verträgen verknüpft.

Wichtig

Das Formular zur Übernahme der Aufgaben aus der 'MPBetreibV' betrifft allein die erstmalige Abgabe von Hilfsmitteln außerhalb der Versorgungsverträge. Bei der Durchführung von Reparaturen ist dieses Formular daher nicht beizufügen. Für vertraglich geregelte Kostenvoranschlagsverfahren wie z. B. Hörsystemversorgungen der Produktgruppe '13.20.10, 13.20.12, 13.20.22, oder 13.20.14.1' ist die Verwendung dieses Formulars ebenfalls nicht erforderlich.

Umsetzung im Zuge einer Hörsystemversorgung


Beschreibung

Nachdem im Vorgang ein Angebot (Grundlage des einzureichenden Kostenvoranschlages) erstellt wurde, kann der Vorgangsschritt ausgeführt werden. Das Dokument wird dabei mit den Daten aus dem im Vorgang gewählten Angebot befüllt.

(1) Legen Sie einen neuen Hörgerätevorgang an.

(2) Fügen Sie über diesen die gewünschten Hörsysteme und das Zubehör ein und/oder legen Sie ein neues Angebot an.

(3) Haben Sie die Artikel nicht über den Vorgang ausgewählt, fügen Sie die gewünschten Artikelpositionen in das Angebot ein und kontrollieren Sie, dass eine Kostenübernahme erfolgt (Bereich 'Kostenübernahme' → Feld '1. Kostenträger').

(4) Speichern Sie Ihre Änderungen/Anpassungen.


(4) Wechseln Sie zurück in den Vorgang. Das Formular erscheint jetzt automatisch als optionaler Schritt in den Vorgangsschritten der Hörgeräteversorgung, sofern eine AOK als Kostenträger gewählt wurde.

(5) In diesem führen Sie den Vorgangsschritt 'AOK Erklärung zu § 127 Abs. 3 SGB V' aus. Dabei kann ggf. das Dokument auch mit einem Unterschriftenpad vom Akustiker signiert werden.

Wichtig

Das Dokument muss dabei im Archiv des Kunden auftauchen (Standard). Wird das Dokument nicht elektronisch signiert, demnach ausgedruckt und per Hand vom Akustiker unterschrieben, muss das Dokument im Vorgang über das → 'Mehr-Menü → Dokument → Dokument scannen' in das Archiv des Kunden importiert werden.

(6) Wechseln Sie wieder in das Angebot und führen einen Vorabkostenträger Kostenvoranschlag durch.

(7) Hierbei wählen Sie das zuvor erstellt und unterschriebene Dokument aus dem Archiv des Kunden aus und führen den Kostenvoranschlag durch.

Umsetzung bei Abgabe des Hilfsmittels per sonstigem Vorgang


Beschreibung

Um auch bei einer reinen Versorgung mit Zubehör (z. B. Lichtsignalanlage, FM-Anlage) auf das Formular zugreifen zu können, sind folgende Arbeitsschritte auszuführen:

(1) Wählen Sie unter → Stammdaten → Vorgangsvorlagen die gewünschte Vorlage vom Vorgangstyp 'Sonstiges' zur Bearbeitung aus.

(2) Fügen Sie per 'Neu' der Aufstellung der Vorgangsschritte einen weiteren Eintrag vom Typ 'Vertragsdokument Start' ein.


Beschreibung

Typ

Vertragsdokument Start
Name'Vertragsdokument Start'
Beschreibung'leer' lassen
KennungKeine Auswahl treffen
  • Pflichtschritt
nicht auswählen
  • Vorabschritt
nicht auswählen
VorlageKeine Vorlage auswählen
WertKeine Auswahl treffen
AktionstypKeine Auswahl treffen
AktionsstatusKeine Auswahl treffen

Optional

Sollten Sie mehrere 'Sonstige' Vorgänge in Ihrem System haben, wiederholen Sie den Schritt (2) in den anderen Vorgangsvorlagen.

Siehe auch ...