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Schritt für Schritt


Bis zum Abschließen des Angebotes bzw. des Optik-Vorganges wird wie üblich gearbeitet. Im Abschließen-Dialog darf die Voreinstellung zum Anlegen einer KA nicht mehr geändert werden. Dies dient dazu, dass auf jeden Fall eine Kostenaufstellung angelegt wird, falls der Kostenträger etwas bezahlen muss. Ebenso wird verhindert, dass eine KA angelegt wird obwohl der Zahlbetrag des Kostenträgers 0,00 ist. Das Kundenangebot erhält danach den Status ‚abgeschlossen‘.

Achtung

In Österreich ist es sinnvoll Netto-KA's anzulegen, da es sonst evtl. zu Rundungsproblemen bei der ELDA - Übertragung kommt.

Siehe auch ...


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