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Ein Gutschein kann wie folgt eingelöst werden:

Hinweis

Ein Gutschein ist ein Dokument, das einen Anspruch auf eine Leistung repräsentiert bzw. dokumentiert. Jeder Gutschein ist eine Urkunde. Gutscheine können rechtlich als Wertpapier oder als Beweisurkunde interpretiert werden.

  • Kundengutscheinkarte: Wird ein Barverkauf getätigt (Artikelpositionen eingefügt) und dann die Gutscheinkarte (Chipkarte) in den Kartenleser gesteckt (z. B. Gutscheinkarte inkl. Geschenkbox), wird sofort der noch gültige Gutscheinbetrag für den aktuellen Barverkauf abgezogen.

  • Gutschein: Soll ein Gutschein eingelöst werden, muss der Kunde in der Kasse ausgewählt werden und über die Schaltfläche "Gutschein" der Gutschein aufgerufen werden. Hierbei werden alle dem Kunden zugeordnete Gutscheine zur Einlösung angeboten bzw. kann eine Gutscheinnummer zur Einlösung eingegeben werden.

  • Rechnung: Wird eine Rechnung über die Kasse BAR beglichen, kann ggf. ein vorhandener Gutschein dazu ausgewählt werden.


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