Thema: Begleitzettel für Urbelege

Die biha hat darüber informiert, dass im Rahmen der Abrechnung der jährlichen vdek-Folge-Reparaturpauschale seitens des vdek die Einreichung des sogenannten „Begleitzettel für Urbelege“ in allen Abrechnungsfällen empfohlen wird, um eine reibungslose Abrechnung der jährlichen Folge-Reparaturpauschale zu gewährleisten.

Die Ersatzkassen KKH und hkk (beide Ersatzkassen nutzen den Abrechnungsdienstleister Abrechnungszentrum Emmendingen) haben erklärt, Abrechnungen der jährlichen Folge-Reparaturpauschale auch ohne „Begleitzettel für Urbelege“ bearbeiten zu können, sofern ab dem 01.07.2023 in den elektronischen Abrechnungsdaten im relevanten Segment für alle darin enthaltenen Abrechnungsfälle der Schlüssel zur Beleginformation mit „0“ für „keine Belegübermittlung zum Fall“ angegeben wird. 

Diese relevanten Segmente werden automatisch in AMPAREX befüllt.

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