Sie zeigen eine alte Version dieser Seite an. Zeigen Sie die aktuelle Version an.

Unterschiede anzeigen Seitenhistorie anzeigen

Version 1 Nächste Version anzeigen »

Schritt für Schritt


Angebot >> KV ohne Genehmigung >> KT-Sammelrechnung ... ohne Genehmigung

Erstellen eines Kundenangebotes, den daraus erstellenden Kostenvoranschlag für Kostenträger erstellen. Dieser muss nicht genehmigt werden sondern wird sofort für die nächste Sammelrechnung vorgemerkt.

  1. Vorgang/Angebot: Über einen Vorgang am Kunden wird ein Angebot erstellt und abgeschlossen.
  2. Abschließen: Im Abschlussdialog wird die Option Für Sammelrechnung vormerken aktiviert und der Status des Kostenvoranschlags auf Genehmigt gesetzt. Der erstellte Kostenvoranschlag muss nun nicht mehr weiter bearbeitet werden, sondern geht direkt in die nächste Sammelrechnung des entsprechenden Kostenträgers ein.
  3. Sammelrechnung: Im Dialog: Sammelrechnung wird per: Neu das erzeugen neuer Sammelrechnungen angestoßen. Aus der Menge der genehmigten und für eine Sammelrechnung vorgemerkten Kostenvoranschläge wird hierbei je Abrechnungs-IK eine Sammelrechnung generiert. Dies kann durchaus dazu führen, dass (scheinbar) für einen Kostenträger zwei Rechnungen erzeugt werden. Die in der Sammelrechnung enthaltenen Kostenvoranschläge erhalten den Status In Sammelrechnung.
    1. SR löschen: Bis zu diesem Zeitpunkt kann die Sammelrechnung bei Bedarf gelöscht werden. Alle enthaltenen Kostenvoranschläge werden auf den Status Genehmigt zurück gesetzt.
    2. SR erstellen: Die erstellte Sammelrechnung wird über Abschließen mit einer gültigen Rechnungsnummer versehen und auf Wunsch gedruckt um sie beim Abrechnungszentrum einzureichen.
    3. SR Bezahlung: Nachdem die Sammelrechnung vom Kostenträger beglichen wurde, kann diese in der jeweiligen Detailansicht der Sammelrechnung mit der Schaltfläche rechts neben dem Eingabefeld auf Bezahlt gesetzt werden. Wurde die Buchhaltung aktiviert steht Ihnen diese Funktion nicht zur Verfügung und der entsprechenden Zahlungseingang muss dort ausgeführt werden.

Siehe auch ...


  • Keine Stichwörter