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Schritt für Schritt


Gibt es eine Sehhilfenverordnung (nur wenn ein KT in der Sehhilfenverordnung ausgewählt wurde) und in dieser wird eine Position mit einer Hilfsmittelpositionsnummer gewählt, die einen Betrag von 0,- EUR aufweist, dann ist die Kostenbeteiligung des Kostenträgers per eKV zu erfragen.


Beschreibung

In der Sehhilfenverordnung wird ein Kostenträger gewählt und die Verordnung erfasst.


- über das Mehr-Menü in das AN wechseln
- die Kostenträgerbeteiligung von Kostenübernahme lt. Vertrag auf Kostenübernahmer prozentual ändern, 100% belassen
- über Vorab KT KV diesen el. einreichen
- Beträge aus der Rückmeldung in KV und AN korrigieren

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