Sie zeigen eine alte Version dieser Seite an. Zeigen Sie die aktuelle Version an.

Unterschiede anzeigen Seitenhistorie anzeigen

« Vorherige Version anzeigen Version 4 Nächste Version anzeigen »

Schritt für Schritt


Ist die Reparaturpauschale am Hörgerät abgelaufen, darf der Akustiker nachfolgend 2x im Jahr, lt. AOK Vertrag, bestimmte Positionen (siehe AOK Vertrag) pauschal abrechnen und teilweise dem Kunden die Differenz in Rechnung stellen.

Um die Abrechnungspauschale mit dem Kostenträger abzurechnen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Es müssen die relevanten Vertragsvorgaben eingehalten werden (was darf abgerechnet und berechnet werden - siehe dazu den aktuellen Vertrag).

  2. Am Hörsystem muss die Reparaturpauschale ausgelaufen sein.

  3. Im Angebot muss der Artikel: Abrechnungsposition für Reparaturen am Hörgerät verwendet werden.

Die Rechnungsstellung erfolgt wie nachfolgend beschrieben:

  1. Erstellen Sie einen Reparaturvorgang.

  2. Legen Sie ein neues Angebot aus diesem Vorgang an.

  3. Fügen Sie dem Angebot den Artikel: Abrechnungsposition für Reparaturen am Hörgerät und dann die relevanten Reparaturartikel ein. Die Preise für die Reparaturartikel werden dabei für den Kostenträger in Klammern auf (0,00) Euro gesetzt. Diese Artikel werden in der Kostenaufstellung dargestellt.

Siehe auch ...


  • Keine Stichwörter