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Ab 01. Januar 2017 müssen in Österreich die elektronischen Aufzeichnungen der Barumsätze signiert werden. Grundlage ist die Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) vom 11.12.2015. Bevor die Karte in der Barkasse allerdings eingesetzt werden kann, muss diese einmalig eingerichtet werden.



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