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Schritt für Schritt


Ist die Reparaturpauschale am Hörgerät abgelaufen, darf der Akustiker nachfolgend 2x im Jahr, lt. AOK Vertrag, bestimmte Positionen (siehe AOK Vertrag) pauschal abrechnen und teilweise dem Kunden die Differenz in Rechnung stellen.

Um die Abrechnungspauschale mit dem Kostenträger abzurechnen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Die Rechnungsstellung erfolgt wie nachfolgend beschrieben:

1.

2.

3.Fügen Sie dem Angebot den Artikel: Abrechnungsposition für Reparaturen am Hörgerät und dann die relevanten Reparaturartikel ein. Die Preise für die Reparaturartikel werden dabei für den Kostenträger in Klammern auf (0,00) Euro gesetzt. Diese Artikel werden in der Kostenaufstellung dargestellt.


Siehe auch ...