Leistungsnachweise (Behandlungen) müssen in Deutschland für gesetztliche Kassen bestimmte Bedingnungen erfüllen.
Maskenbeschreibung
In einem geöffneten Vorgang wird die Eingabe validiert und ggf. Probleme/Fehleingaben werden dabei angezeigt. Fehler werden direkt "rot" angezeigt, bzw. der Eintrag "rot" hervorgehoben.
Validierung | |
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Leistungsnachweise dürfen nicht vor dem Verordnungsdatum liegen | |
Leistungsnachweise dürfen nicht in der Zukunft liegen | |
Mehrere Leistungsnachweise dürfen nicht am selben Tag vorliegen | Enthält ein Rezept zwei Leistungen (KG + Fango), können diese auf zwei Termine am gleichen Tag aufgeteilt werden. |
Ein Rezept gilt nur ein Jahr | Leistungsnachweise dürfen nicht später als ein Jahr nach dem Ausstellungsdatum liegen |
GKV erwartet Abschluß innerhalb von 12 Wochen | Leistungsnachweise für GKV Rezepte dürfen nicht mehr als 12 Wochen nach der ersten Behandlung liegen. Allerdings kann durch Angabe einer Begründung dies verlängert werden. |