Legen Sie Ihre Mahngebühren hier fest. Die Mahngebühren werden auf der Mahnung gesondert aufgeführt. Diese werden mit dem offenen Betrag auf der Mahnung in der Spalte "Fälliger Betrag" kumuliert ausgewiesen. Beachten Sie, dass vorherige Mahngebühren nicht aufaddiert werden. D. h. sie sollten die Mahngebühr ab der zweiten Stufe inkl. der vorherigen Stufen eintragen.
Hinweis |
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Verbuchen von MahngebührenAMPAREX bucht Mahnerlöse nur dann, wenn die Überbezahlung der Rechnung genau der Mahngebühr entspricht. Zahlt der Kunde nur einen Teil der Mahngebühr, ist zwar die Rechnung über bezahlt, der Steuerberater muss hier aber die (Teil-)Überbezahlung manuell buchen. Wird dabei in AMPAREX die Buchhaltung verwendet, muss ein gesondertes Mahnerlös-Konto eingerichtet werden >> Buchungskonten (Buchhaltung). |