- Für die eigentliche Einreichung muss in der Filialverwaltung (1) in der Filiale (2) im Reiter 'Abrechnung' (3) die Zugangsdaten Ihres gewählten Dienstleisters eingetragen werden.
- Hierbei wird EINER der genannten Dienste per 'Neu' (4) eingerichtet.
- Nach der Einrichtung müssen die Daten einmal im Unternehmen initialisiert (5) werden (dies kann einige Minuten dauern).
Hinweis |
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Findet ein Wechsel von einem zum anderen Anbieter von Ihrer Seite aus statt, kann erst dann endgültig umgestellt werden, wenn von dem ersten Anbieter alle eKV's & eVA's bestätigt wurden. |
Möglicherweise gibt es schon einen Eintrag 'Abrechnung MIP' (6) mit einem MD5Key. Dieser darf nicht gelöscht oder geändert werden. Dieser Eintrag ist ausschließlich zur Abrechnung der Berufsgenossenschaften (BG's).
Hinweis |
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Haben Sie den genannten Eintrag, haben Sie NICHT automatisch einen Vertrag mit der MIP. Dieser muss für den eKV &eVA gesondert abgeschlossen werden. |