Anteilige Kostenübernahme
Artikel, wie z. B. ein Blitzwecker, wird von Kassen anteilig bezahlt - Erklärung → 'Einen Wecker braucht man sowieso'. Im nachfolgendem Beispiel geht die Kasse von einem Preis für einen Wecker von 30,- – EUR aus.
- – EUR | Dieser Wert steht im Feld 'Einzel' |
im in der KA-Position. |
Kostenübernahme der Kasse | 50, |
- – EUR | Wird als Preis im eVA/eKV übermittelt / Kasse überweist nur 45, |
- – Euro |
Eigenanteil Kunde | 30, |
- Kostenauftstellung Kostenaufstellung hinterlegt, indem man in |
der KAder KA-Position im Feld 'genehmigter VK' den Wert 80, |
- - - – EUR) einträgt. |
Gesetzliche Zuzahlung Kunde | 5, |
- – EUR | Dieser Wert steht im Feld Zuzahlung in der KA-Position. |
Mehrkosten Kunde (Eigenanteil in AMPAREX) | 20, |
- – EUR | Dieser Wert wird im Feld 1. Kostenträger in der KA-Position |
. Volle Kostenübernahme (Krankheit)
Bei Artikel Artikeln, wie z. B. Hörgeräte Hörgeräten, die ein Kunde benötigt, da dieser eine 'Krankheit' hat, wird von den Kassen kein Eigenanteil vom Kunden verlangt.
- |
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Kostenübernahme der Kasse | 600, |
- – EUR | Wird als Preis im eVA/eKV übermittelt |
Eigenanteil Kunde | 0, |
- – EUR | Wird als Eigenanteil im eVA/eKV übermittelt |
Mehrkosten Kunde (Eigenanteil in AMPAREX) | 0, |
- |
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Gesetzliche Zuzahlung Kunde | 10, |
- Teilweise Kostenübernahme
Bei Kunden, die z. B. aus kosmetischen Gründen ein Hörgerät haben möchten, dass schöner aussieht allerdings 400,- – EUR mehr kostet als die Kasse zahlt.
- – EUR |
Kostenübernahme der Kasse | 600, |
- - – EUR |
Mehrkosten Kunde (Eigenanteil in AMPAREX) | 400, |
- – EUR |
Gesetzliche Zuzahlung Kunde | 10, |
- Volle Kostenübernahme (beruflich bedingt)
Bei berufstätigen Kunden gibt es Kunden, die z. B. ein Hörgerät für 1000,- – EUR benötigen, da diese sonst nicht ihren Beruf ausüben können.
- – EUR |
Kostenübernahme der Kasse | 1000, |
- - – EUR |
Mehrkosten Kunde (Eigenanteil in AMPAREX) | 0, |
- – EUR |
Gesetzliche Zuzahlung Kunde | 10, |
- Übermittlung in eVA/eKV
- Falls Mehrkosten mit im eKV übertragen werden sollen, wird prinzipiell je KA-Position der Gesamtpreis anstatt der Kostenübernahme übermittelt.
- Es erfolgt keine Übermittlung der Mehrkosten. Der KT ermittelt diese, wenn notwendig, aus der Differenz zwischen übermittelten Preis und vertraglicher Kostenübernahme.
- Es kann nur der Eigenanteil übermittelt werden, nicht jedoch die Mehrkosten!