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Erklärung


Anteilige Kostenübernahme

Artikel wie z. B. ein Blitzwecker, wird von Kassen anteilig bezahlt - Erklärung → 'Einen Wecker braucht man sowieso'. Im nachfolgendem Beispiel geht die Kasse von einem Preis für einen Wecker von 30,- EUR aus.

Preis für Wecker100,- EUR Dieser Wert steht im Feld 'Einzel' im der KA-Position.
Kostenübernahme der Kasse50,- EURWird als Preis im eVA/eKV übermittelt / Kasse überweist nur 45,- Euro
Eigenanteil Kunde30,- EURWird in der Kostenauftstellung Kostenaufstellung hinterlegt, indem man in der KA-Position im Feld 'genehmigter VK' den Wert 80,- EUR (50,- EUR + 30,- EUR) einträgt.
Gesetzliche Zuzahlung Kunde5,- EUR Dieser Wert steht im Feld Zuzahlung in der KA-Position.
Mehrkosten Kunde (Eigenanteil in AMPAREX)20,- EUR Dieser Wert wird im Feld 1. Kostenträger in der KA-Position. angezeigt.

Volle Kostenübernahme (Krankheit)

Bei Artikel wie z. B. Hörgeräte die ein Kunde benötigt, da dieser eine 'Krankheit' hat, wird von den Kassen kein Eigenanteil vom Kunden verlangt.

Preis für Hörgerät600,- EUR
Kostenübernahme der Kasse600,- EURWird als Preis im eVA/eKV übermittelt
Eigenanteil Kunde0,- EURWird als Eigenanteil im eVA/eKV übermittelt
Mehrkosten Kunde (Eigenanteil in AMPAREX)0,- EUR
Gesetzliche Zuzahlung Kunde10,- EUR

Teilweise Kostenübernahme

Bei Kunden, die z. B. aus kosmetischen Gründen ein Hörgerät haben möchten, dass schöner aussieht allerdings 400,- EUR mehr kostet als die Kasse zahlt.

Preis für Hörgerät

1000,- EUR

Kostenübernahme der Kasse600,- EUR
Eigenanteil Kunde0,- EUR
Mehrkosten Kunde (Eigenanteil in AMPAREX)400,- EUR
Gesetzliche Zuzahlung Kunde10,- EUR

Volle Kostenübernahme (beruflich bedingt)

Bei berufstätigen Kunden gibt es Kunden, die z. B. ein Hörgerät für 1000,- EUR benötigen, da diese sonst nicht ihren Beruf ausüben können.

Preis für Hörgerät1000,- EUR
Kostenübernahme der Kasse1000,- EUR
Eigenanteil Kunde0,- EUR
Mehrkosten Kunde (Eigenanteil in AMPAREX)0,- EUR
Gesetzliche Zuzahlung Kunde10,- EUR

Übermittlung in eVA/eKV

  • Falls Mehrkosten mit im eKV übertragen werden sollen, wird prinzipiell je KA-Position der Gesamtpreis anstatt der Kostenübernahme übermittelt.
  • Es erfolgt keine Übermittlung der Mehrkosten. Der KT ermittelt diese, wenn notwendig, aus der Differenz zwischen übermittelten Preis und vertraglicher Kostenübernahme.
  • Es kann nur der Eigenanteil übermittelt werden, nicht jedoch die Mehrkosten!

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