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Schlüssel

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Leistungsnachweise (Behandlungen) müssen in Deutschland für gesetztliche Kassen bestimmte Bedingnungen erfüllen.

Problemlösungen


Maskenbeschreibung


In einem geöffneten Vorgang wird die Eingabe validiert und ggf. Probleme/Fehleingaben werden dabei angezeigt. Fehler werden direkt 'rot' angezeigt, bzw. der Eintrag 'rot' hervorgehoben.

Validierung

Die Leistung muss der Verordnung entsprechen.Der Leistungsnachweis darf nur Artikel enthalten, die in der Kalkulation enthalten sind.Leistungsnachweise dürfen nicht vor dem Verordnungsdatum liegenLeistungsnachweise dürfen nicht in der Zukunft liegen
Mehrere Leistungsnachweise dürfen nicht am selben Tag vorliegen.Enthält ein Rezept zwei Leistungen (KG + Fango), können diese auf zwei Termine am gleichen Tag aufgeteilt werden.Ein Rezept gilt nur ein Jahrwerden.
Die Behandlung darf nicht vor der Verordnung begonnen werden.Die Leistungsnachweise dürfen nicht vor dem Verordnungsdatum liegen.
Die Behandlung muss innerhalb von 14 Tagen begonnen werden.Der erste Leistungsnachweis muss innerhalb von 14 Tagen nach der Verordnung liegen.Ist auf dem Rezept ein Datum für 'Spätester Behandlungsbeginn' eingetragen, muss die Behandlung bis zu diese Datum begonnen werden. Dies ist meist länger als 14 Tage nach der Verschreibung, um dem Therapeuten mehr Zeit zu geben.
Die Behandlung darf bei GKV nicht länger als 14 Tage unterbrochen werden.Zwei Leistungsnachweise dürfen nicht mehr als 14 Tage auseinander liegen.In begründeten Ausnahmefällen (im 2. Leistungsnachweis ist eine Begründung eingetragen) darf bis zu 28 Tagen unterbrochen werden.
Die verschriebene Behandlungszahl pro Woche ist verpflichtend für GKV.Es dürfen nicht mehr oder weniger Leistungsnachweise in einer Kalenderwoche liegen als die verschriebene Anzahl pro Woche.

z. B. die Anzahl pro Woche 1-2 bedeutet mindestens einmal, maximal 2 mal pro Woche

Die Prüfung des Wochenminimums kann per Filialkettenoption unterbunden werden.

Bei einem Minimum pro Woche von 2 dürfen bei GKV nicht mehr als 5 Arbeitstage zwischen den Behandlungen liegen.Zwei Leistungsnachweise dürfen nicht mehr als 5 Arbeitstage auseinander liegen (bei Minimum 2 pro Woche).Die Prüfung kann per Filialkettenoption ausgeschaltet werden.
Leistungsnachweise dürfen nicht in der Zukunft liegen.Leistungsnachweise dürfen nicht später als ein Jahr nach dem Ausstellungsdatum liegen.
GKV erwartet Abschluß Abschluss innerhalb von 12 Wochen.Leistungsnachweise für GKV Rezepte dürfen nicht mehr als 12 Wochen nach der ersten Behandlung liegen. Allerdings kann durch Angabe einer Begründung dies verlängert werden.


Siehe auch ...