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Schlüssel

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Schritt für Schritt


Gibt es eine Sehhilfenverordnung (nur wenn ein KT in der Sehhilfenverordnung ausgewählt wurde) und in dieser wird eine Position mit einer Hilfsmittelpositionsnummer gewählt, die einen Betrag von 0,- EUR aufweist, dann ist die Kostenbeteiligung des Kostenträgers per eKV zu erfragen.


Beschreibung

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In der Sehhilfenverordnung wird ein Kostenträger gewählt und die Verordnung erfasst.

Wurde eine Position gewählt, die einen Betrag von 0,- EUR aufweist, ändert man die entsprechenden Beträge im Feld → 'Einzel' in der Sehhilfenverordnung ab. Danach wechselt man über das → 'Mehr-Menü' in das
AN wechseln
- die Kostenträgerbeteiligung von Kostenübernahme lt. Vertrag auf Kostenübernahmer prozentual ändern, 100% belassen
- über Vorab KT KV diesen el. einreichen
- Beträge aus der Rückmeldung in KV und AN korrigieren
dazugehörende Angebot der Sehhilfenverordnung.

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In diesem Angebot wählt man → 'Kostenübernahme prozentual' aus. Die 100 wird dabei nicht geändert. Hierbei werden die Beträge, die man zuvor erfasst hat, in das Feld '1. Kostenträger' automatisch übernommen.

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Über die Schaltfläche → 

AUI Button
button-textVorab KT KV
button-url#
öffnet sich der Dialog um den Kostenvoranschlag elektronisch einzureichen.

Falls nicht automatisch vorbelegt, wählen Sie die Option → 'Der Kostenträger akzeptiert einen elektronischen Kostenvoranschlag.' aus und starten die Übertrag per →

AUI Button
button-textOK
button-url#

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Erhalten Sie eine Rückmeldung vom Kostenträger, dass ggf. die Beträge nicht entsprechend übernommen werden, so passen Sie in der Kostenaufstellung und im Angebot die Beträge an. Öffnen Sie dazu in der → 'Abrechnung Kostenträger' die Kostenstellung bzw. beim Kunden das Angebot und passen die Beträge an.

Siehe auch ...