Ablauf


War Ihre eingereichte Sammelrechnung nicht korrekt, so kürzt der Kostenträger im Normalfall einseitig den Rechnungsbetrag, d. h. Sie erhalten weniger Geld überwiesen. Bei 'normalen' Debitoren würden Sie jetzt eine Gutschrift über den gekürzten Betrag ausstellen und übersenden. Die Kostenträger können aber solche Gutschriften nicht verarbeiten. Für die Kostenträger ist der Abrechnungsvorfall mit der Kürzung abgeschlossen. Wie geht man in AMPAREX damit um?

In AMPAREX gibt es die Möglichkeit, Sammelrechnungen nachträglich zu korrigieren. Das Ziel ist, alle vom Kostenträger durchgeführten Korrekturen in der Sammelrechnung so nachzustellen, dass diese am Ende den Rechnungsbetrag ausweist, der auch überwiesen wurde. Dabei gibt es im Wesentlichen 2 Ausprägungen:

  1. Eine Kostenaufstellung wird komplett gestrichen (z.B. weil Dokumente fehlen oder Formalitäten nicht eingehalten wurden)
    In diesem Fall entfernen Sie auch die gesamte Kostenaufstellung aus der Sammelrechnung. Damit wird sie frei zu einer erneuten Einreichung.

  2. Es werden nur einzelne Positionen in der Kostenaufstellung korrigiert (z.B. gesetzliche Zuzahlung nicht korrekt)
    Dann bleibt die Kostenaufstellung weiter in der Sammelrechnung enthalten, und es werden nur die bemängelten Positionen korrigiert.

Gehen Sie wie folgt vor:


Beschreibung

Sammelrechnung aufrufen

  • Im Modul 'Abrechnung Kostenträger' (1) wechseln Sie in den Bereich 'Sammelrechnungen' (2).
  • Suchen (3) Sie nach der Sammelrechnung, die Sie korrigieren wollen.
  • Selektieren (4) Sie diese und öffnen die Sammelrechnung zum Bearbeiten (5).

Auswahl einer Kostenaufstellung

  • Haben Sie die Sammelrechnung zur Bearbeitung geöffnet (1), sehen Sie die zugehörigen Kostenaufstellungen (2).
  • Selektieren Sie die Aufstellung (3) welche Sie korrigieren möchten.
  • Über die Schaltfläche 'Ändern' (4) öffnen Sie diese.

Hinweis

Die Schaltfläche 'Entfernen' entfernt aus der Sammelrechnung die markierte Kostenaufstellung. Ist hier nur ein Eintrag enthalten, kann die Sammelrechnung nur noch storniert werden. Entfernte Kostenvoranschläge werden mit der nächsten Sammelrechnung wieder erneut vorgeschlagen. Ist dies nicht gewünscht, müssen Sie die dazugehörende Kostenaufstellung in den Kostenaufstellungen ebenfalls löschen.

Position anpassen

  • Selektieren Sie aus der Tabelle 'Positionen' (1) den entsprechenden Eintrag aus und passen Sie in den darunter liegenden Felder (2) diese entsprechend an (im Bsp. das Feld ZZ 'Zuzahlung') (3).
  • Ergänzen Sie die Änderung durch eine entsprechende Bemerkung (4).
  • Speichern und schließen Sie abschließend die Änderung (4).

Korrekturbeleg für die Buchhaltung

  • In der Regel wird nun für die Buchhaltung noch ein Korrekturbeleg benötigt.
  • Wechseln Sie im Modul 'Abrechnung Kostenträger' (1) in die Kostenaufstellungen (2).
  • Wählen Sie den Status 'In SR geändert' (3) und lassen Sie alle geänderten Sammelrechnung anzeigen (4).
  • Selektieren Sie die gewünschte Korrekturrechnung (5) und drucken diese über die oberere Symbolleiste aus (6).

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