Fragen und Antworten rund um das Thema 'ITSG Zertifikatsbeantragung' ab dem 01. Juli '23.

#FrageAntwort
01Muss ich wegen des geänderten Antragsverfahrens ein neues Zertifikat beantragen, auch wenn mein vorhandenes Zertifikat noch gültig sein sollte?Nein, die bestehenden Zertifikate behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit.
02Wird die Übermittlung meiner Antragsdaten per FAX oder per E-Mail noch weiterhin unterstützt?Nein, dies muss ausschließlich über das ITSG-Webportal (https://registrierungsportal.itsg.de/) erfolgen.
03Kann ich weiterhin eine Kopie der Vorder- und Rückseite meines Personalausweises zur Identifizierung an die ITSG senden?Nein, dies ist nur noch über das 'Postident-Verfahren' möglich.
04Für welche Anträge wird der neue Zertifikatsantrag verwendet?Für den Erstantrag, einen erneuten Antrag und einen Folgeantrag nach Ablauf eines Zertifikats.
05Die Kontaktperson ist nicht mehr im Unternehmen tätig. Kann ich dennoch einen Folgeantrag stellen?Ja, es muss jedoch ein Erstantrag gestellt werden, da die Kontaktperson bei einem bestehenden Zertifikat nicht geändert werden kann.
06Meine Firmenanschrift/-name hat sich geändert. Kann ich diese Daten während der Antragstellung ändern?Nein, eine Aktualisierung der Firmenanschrift ist im 'ITSG-Registrierungsportal' nicht zulässig und muss bei Bedarf der jeweiligen Vergabestelle mitgeteilt werden. Der Antrag wird bis zur Klärung und Aktualisierung zurückgestellt.
07Ich habe die 'GUID-Vorgangsnummer' nicht mehr, kann ich sie mir noch einmal für den Antrag generieren lassen?Nein, der Antrag muss komplett neu gestartet werden.
08Die neuen Antragsdaten weichen von meinen alten Daten für das bestehende Zertifikat ab. Kann ich diese anpassen?Nein, Schlüsseldaten, die nicht mit den ursprünglichen Antragsdaten übereinstimmen, führen zu einem fehlerhaften Zertifizierungsantrag. Ein anderer Firmenname als der des Inhabers der IK-Nummer ist nicht zulässig. Zusätzliche Angaben im Firmennamen wie Ort oder Bundesland sind erlaubt. Der eigentliche Name des Unternehmens darf nur durch einen Zusatz ergänzt werden. Für den Firmennamen sind 80 Zeichen zulässig, bei längeren Firmennamen kann die amtliche Abkürzung (z. B. Firma GmbH) verwendet oder der Firmenname sinnvoll abgekürzt werden.
09Was kosten die verschiedenen Formen der Beantragung von Zertifikaten?Die aktuellen Preise der ITSG können Sie auf der Seite → 'Zertifikat beantragen' entnehmen. Die Rechnungsstellung bezieht sich auf die Dienstleistung zur Erstellung und Veröffentlichung des Zertifikats durch das Trust Center; nicht auf die Gültigkeitsdauer oder die Nutzungsdauer.
10Bei der Antragstellung sind Fehler aufgetreten. An wen kann ich mich wenden?Eine Klärung erfolgt entweder über das ITSG Trust-Center oder über den AMPAREX-Support.
11Ich habe keine E-Mail erhalten, kann ich diese erneut anfordern?Zum einen achten Sie bitte darauf, dass Sie E-Mail-Adressen immer in der korrekten Schreibweise angeben (z. B. ihre@firma.de). Zum anderen kann es vorkommen, dass Ihr E-Mail Programm die E-Mail als Spam einstuft. Kontrollieren Sie daher Ihren Spam/Junk Ordner.
12Ich habe noch weitere Fragen, wo erhalte ich gegebenenfalls weitere Antworten?Das Trust-Center der ITSG hat dazu eine FAQ-Seite eingerichtet. Hier finden Sie weitere Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen rund um das Trust Center.